Pflege-Tüv

PKV darf Pflegeheime prüfen APOTHEKE ADHOC, 30.06.2011 13:54 Uhr

Berlin - 

Die privaten Krankenversicherungen dürfen sich an der Bewertung von Pflegeheimen mit eigenen Prüfern beteiligen. Die Bundesregierung sieht im Infektionsschutzgesetz eine Regelung vor, die es dem PKV-Verband ermöglicht, 10 Prozent aller Pflegeheime selbst zu testen. Bislang war ausschließlich der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für die Bewertung der Heime zuständig.

Der PKV-Verband musste die Arbeit des von den Krankenkassen getragenen MDK bislang finanziell unterstützen: Entsprechend des Versichertenanteils steuerte der Verband etwa 10 Prozent der Prüfkosten bei. „Unser Anliegen war es, die Prüfungen selbst durchzuführen“, so ein Verbandssprecher. Schon 2009 habe der Verband in seiner Kölner Zentrale daher eine Dienststelle („Qualität, Prüfung, Pflege“) aufgebaut, die inzwischen 100 Prüfer zählt. Dem PKV-Verband zufolge hat der MDK jedoch verweigert, Prüfungen an die privaten Versicherer abzugeben.

Man sei daher sehr zufrieden, dass die Regierung der PKV nun einen zehnprozentigen Prüfanteil zugesichert hat. Derzeit werde ausgehandelt, welche Heime die privaten Versicherer testen dürfen. In Frage kommen alle in Deutschland zugelassenen Pflegeheime: „Wir werden flächendeckend jedes zehnte Heim prüfen“, so ein PKV-Sprecher. Es werde keine regionalen Schwerpunkte geben; ambulante und stationäre Einrichtungen würden zu je 50 Prozent getestet.

Der PKV-Verband erwartet, dass seine Prüfungen eine höhere Qualität aufweisen als die des MDK: „Der bessere Service in der Qualitätsprüfung ergibt sich vor allem daraus, dass wir deutlich mehr Zeit für die Prüfeinsätze einplanen als der MDK. Während der MDK aus Kapazitätsgründen die Prüfdauer auf einen Tag je Einrichtung reduziert hat, geben wir unseren Prüfern je zwei Tage Zeit“, so der Verbandssprecher.