Selektivverträge

PKV: Apotheken nicht im Fokus

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Die privaten Krankenversicherungen (PKV) haben an Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) appelliert, in ihrem Bereich gesetzliche Grundlagen für Einsparungen bei Ärztehonoraren und anderen Ausgaben zu schaffen. Der PKV-Verband fordere ein generelles Verhandlungsmandat gegenüber Ärzten und Zahnärzten, sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Apotheker sind - zumindest vorläufig - von den geforderten Änderungen nicht betroffen.

Zunächst gehe es um die grundsätzliche Forderung eines generellen Verhandlungsmandats, sagte der Sprecher. Weitere Schritte, wie etwa eine Erweiterung der Rabattvertragsmöglichkeiten, seien noch nicht spruchreif. Bisher können private Versicherungen Rabattverträge mit Arzneimittelherstellern schließen, doch diese sind weder für Ärzte noch für Patienten verpflichtend. Sie haben laut Verband lediglich empfehlenden Charakter.

Grundsätzlich zielten die PKV-Forderungen gegenüber dem Gesetzgeber aber nicht darauf ab, Kasseninstrumente nachzubauen, sagte der Sprecher. Das geforderte Mandat sei vielmehr nötig, um mit den Leistungsanbietern über Preise, Mengen und Qualität verhandeln zu können, so der Sprecher. Allein für 2008 habe die PKV Mehrkosten von mehr als 6 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen.

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