Verhütungsmittel

Spahn: Pille bis 22 auf Rezept dpa/APOTHEKE ADHOC, 28.01.2019 19:30 Uhr

Verhütung auf Rezept: Gesundheitsminister Jens Spahn will, dass die Kassen die Pille bis zum 22. Geburtstag bezahlen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Nach monatelangem Ringen um das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen hat sich die Bundesregierung auf einen
Referentenentwurf verständigt. Vorgesehen ist darin unter anderem eine Neuregelung zur Kostenübernahme bei Verhütungspillen.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Pille künftig zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag. Das hilft jungen Frauen, ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden.“ Er halte dies für eine gute Ergänzung im Rahmen des in der Regierung gefundenen Kompromisses.

Die Neuregelung ist Teil eines Referententwurfs, der den Streit um Änderungen des Werbeverbots für Abtreibungen in § 219a des Strafgesetzbuchs (SBG V) lösen soll. Dieser verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche – demnach macht sich strafbar, wer „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Abtreibungen anbietet. In der Koalition hatte die SPD eine Abschaffung des Verbots gefordert, die Unionsseite wollte das nicht.

Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf nun auf.

Bisher übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete (Notfall-)Kontrazeptiva wie Pille, Pille danach, Spirale, Implantate oder Ringe nur bei Versicherten unter 21 Jahren. Ist man über 18, muss man zuzahlen. Die Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen haben den Weg, den Grüne und Linke fordern, bereits eingeschlagen: Hier wurde beschlossen, Empfänger von Transferleistungen von den Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel zu befreien.

In die gleiche Richtung geht ein Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: An sieben Standorten, darunter Halle an der Saale, Lübeck, Saarbrücken und Erfurt, erhalten auch Frauen über 20 Jahren verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bezahlt, wenn sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe; BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen oder ihr Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt.

Die Grünen im Bundestag fordern, dass dieses Konzept allgemeingültig wird. Der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich im November mit zwei Anträgen der Grünen und der Linken, in denen ein kostenloser Zugang zu verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln gefordert wurde. Die derzeitige Situation sei nicht vereinbar mit dem Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, argumentieren beide Fraktionen.

Studien, beispielsweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), hätten gezeigt, dass Frauen einem höheren Risiko ausgesetzt sind, ungewollt schwanger zu werden, wenn sie staatliche Unterstützungsleistungen beziehen. Viele würde aus Kostengründen auf unsichere Verhütungsmethoden ausweichen oder ganz darauf verzichten. „Frauen haben ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung und müssen sich vor ungewollten Schwangerschaften mit einer Verhütung ihrer Wahl schützen können“, forderten die Grünen in dem Antrag unter Federführung ihrer gesundheitspolitischen Sprecherin Maria Klein-Schmeink. „Dieses Recht auf körperliche Selbstbestimmung darf nicht aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden.“