Notfallkontrazeptiva

Erstattungsplan für „Pille danach“

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Berlin -

Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel und das Präparat EllaOne (Ulipristal) sollen Mitte März aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Bis dahin sind noch einige Fragen zu klären, etwa zur Beratung, deren Dokumentation und Vergütung oder einem möglichen Verkauf über Versandapotheken. Zumindest darüber, wie Frauen unter 20 Jahren das Präparat weiterhin von ihrer Kasse erstattet bekommen können, hat sich die Große Koalition inzwischen verständigt.

Anders als von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, soll die Erstattung nicht über die OTC-Ausnahmeliste erfolgen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erstellt, „weil wir die schnellere und bessere Lösung haben“, so die Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU), die auch im Gesundheitsausschuss sitzt, in der Bundestagsdebatte am Donnerstag.

Demnach soll §24a zur Empfängnisverhütung im Sozialgesetzbuch (SGB V) angepasst werden, sodass Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf Versorgung mit rezeptfreien Notfallkontrazeptiva haben, wenn sie ärztlich verordnet werden. Bislang erfasst die Regelung allgemein nur empfängnisverhütende Mittel.

„Den notwendigen Änderungsantrag haben wir im Ausschuss für Arbeit und Soziales mit dem 5. Änderungsgesetz zum SGB IV als Omnibus bereits eingebracht“, so Maag. Damit werde diese Regelung voraussichtlich noch im März vorliegen – und damit deutlich schneller, als dies mit einer Richtlinienanpassung über den G-BA zu bewältigen gewesen wäre. Maag zeigte sich zuversichtlich, dass mit dieser Regelung die für die Frauen bestmögliche Lösung geschaffen werde. Eine kleine Spitze verkniff sie sich nicht: „Anträge und Gesetzentwürfe der Opposition brauchen wir dazu, wie immer, nicht.“

Die SPD-Gesundheitspolitikerin Martina Stamm-Fibich betonte, die medizinische Beratung und Aufklärung dürfe nach dem OTC-Switch nicht vernachlässigt werden. „Auf keinen Fall darf der Eindruck aufkommen, die 'Pille danach' könne man so bedenkenlos wie eine Kopfschmerztablette einnehmen.“

Es müsse dafür gesorgt werden, dass Frauen auch in Apotheken fachkundig beraten und ausführlich über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt würden. Über diesen Punkt bestehe weitgehend Einigkeit. „Wie die Dokumentation im Einzelnen ausgestaltet werden soll und wie Beratung und Aufklärung vergütet werden können, ist dagegen noch offen“, so Stamm-Fibich.

Sie zeigte sich aber überzeugt, dass Apotheker eine qualitativ gute Beratung leisten könnten. „Schließlich ist die Beratung zur Einnahme von Arzneimitteln für die Apotheker kein Neuland, sondern eine Kernkompetenz“, so die SPD-Politikerin. Apotheker würden tagtäglich beweisen, dass sie die nötige Fachkenntnis und auch das wünschenswerte Fingerspitzengefühl hätten.

Derzeit würden mit Frauenärzten, Apothekern und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM ) fachliche Kriterien dafür entwickelt, wie Beratungsgespräche diskret gestaltet werden können. „Ob am Ende nun ein standardisierter Dokumentationsbogen oder eine Art Checkliste mit Fragen stehen wird, ist gegenwärtig noch offen.“ Ungeklärt seien auch noch einige offene Fragen, „wie zum Beispiel die, ob auch Versandapotheken der Versand erlaubt werden kann und ob es eine Mindestaltersgrenze für die Abgabe für die 'Pille danach' geben kann“.

Aus Sicht von Kathrin Vogler, Arzneimittelexpertin der Linken, ist der OTC-Switch eine der wenigen guten Nachrichten für Bürger in Zeiten der Großen Koalition. Die Freigabe der Notfallkontrazeptiva zeige, „dass sich beharrliche Oppositionsarbeit doch lohnt“.

Ulle Schauws (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte das „unnötige Geziehe und Gezerre“ um die Freigabe. Die Aufhebung der Rezeptpflicht sei „längst überfällig“ gewesen. Sie setzt auf die qualifizierte Beratung durch die gut ausgebildeten Apotheker zu stärken. Außerdem fordert sie, „Entscheidungshilfen im Internet“ anzubieten. „Wir wollen den Frauen ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen.“

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