Bundesrat

PiDaNa: Taktischer Rückzug

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Berlin -

Im Streit um die Verschreibungspflicht der Pille danach haben sich die Länder für einen strategischen Rückzug entschieden. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt dem Plenum, die Verordnung zur EU-weiten Anerkennung von Rezepten durchzuwinken. Allerdings blockiert die Länderkammer die Umsetzung weiter: Jetzt wird nicht länger die Umsetzung der EU-Verordnung durch die

Forderung nach dem OTC-Switch aufgehalten, sondern die Umsetzung der

entsprechenden Durchführungsrichtlinie.

Der Bundesrat hatte sich Ende vergangenen Jahres für einen erleichterten Zugang zu Notfallkontrazeptiva mit Levonorgestrel ausgesprochen. Die Verordnung zur Implementierung der EU-Regelungen „über die Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten (zahn-)ärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten“ ging mit einer entsprechenden Änderungsmaßgabe an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zurück.

Doch Ressortchef Hermann Gröhe sperrte sich gegen den OTC-Switch und ließ die ursprüngliche Verordnung noch einmal vorlegen. Kanzleramtschef Peter Altmaier wies darauf hin, dass die Frist für die Umsetzung der EU-Richtline vom März 2011 bereits am 25. Oktober abgelaufen sei. Da die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet habe, drängte er auf rasche Zustimmung, zumal beide Themen ohnehin nichts miteinander zu tun hätten.

Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats ließ sich überzeugen. Durch die Knüpfung an die Durchführungsrichtlinie blockieren die Länder jedoch weiter. Die Taktik sieht offenbar vor, das Vertragsverletzungsverfahren ins Leere laufen zu lassen. Weil aber auch die Frist für die Implementierung der Durchführungsrichtlinie abgelaufen ist, droht dem Bund neuer Ärger mit Brüssel. Nur bleibt den Ländern nun mehr Zeit, sich mit ihrer Forderung durchzusetzen. Parallel wird die Bundesregierung aufgefordert, die Pille danach aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Der Antrag ist jedoch nicht bindend.

Im Bundesrat sind die Lager verteilt: Während Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) argumentiert, dass die Pille danach in den Hormonhaushalt der Frauen eingreife und deshalb verschreibungspflichtig bleiben müsse, findet Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), dass Apotheker die Kompetenz haben, betroffene Frauen vertraulich und umfassend über Anwendung und Risiken zu beraten.

Zur Anerkennung ausländischer Rezepte in deutschen Apotheken muss die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) angepasst werden. Laut Verordnungsentwurf sind Verschreibungen aus den EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz deutschen Rezepten gleichgestellt.

Die ausländischen Rezepte müssen die gleichen Vorgaben erfüllen wie Rezepte aus dem Inland. Diese Vorgaben sind in der Durchführungsrichtlinie präzisiert, die jetzt vom Bundesrat blockiert wird. Apotheker müssen laut den EU-Plänen nicht prüfen, ob ein Arzneimittel in anderen EU-Staaten nicht abgegeben werden darf, wenn es hierzulande erlaubt ist. Andererseits dürfen sie Arzneimittel, die in Deutschland beispielsweise unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, nicht abgeben.

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