Notfallkontrazeptiva

„Pille danach“ bleibt verschreibungspflichtig

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Berlin -

Die „Pille danach“ soll verschreibungspflichtig bleiben. Dies geht aus der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Die Oppositionspartei hatte die Freigabe von Präparaten mit dem Wirkstoff Levonorgestrel gefordert.

 

Die Bundesregierung lehnt eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht ab. Zwar gebe es bei isolierter Betrachtung des Risikoprofils keine durchschlagenden Argumente gegen eine Freigabe. Staatssekretär Thomas Ilka verwies allerdings auf die Bedeutung der ärztlichen Beratung. Diese sei im Kontext von Schwangerschaftsverhütung und Sexualaufklärung zu sehen: Der Arztbesuch nach einer Verhütungspanne habe auch zum Ziel, das Wissen über wirksame Methoden der Familienplanung und die Verhütungskompetenz zu steigern.

Die „Pille danach“ stelle zudem eine Gefahr für ungeborene Kinder dar: Wenn Notfallkontrazeptiva bei einer unbekannten Schwangerschaft eingenommen werden, bestehe für weibliche Feten das Risiko einer Virilisierung, betont Ilka. Schließlich sei für eine Entlassung aus der Verschreibungspflicht die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Derzeit zeichne sich eine Mehrheit für einen solchen Beschluss nicht ab.

 

 

Präparate mit dem Wirkstoff Ulipristalacetat kann die Bundesregierung nicht eigenständig aus der Verschreibungspflicht entlassen. Da Zulassung durch die EU-Kommission erfolgte, kann auch nur die Kommission den Abgabestatus ändern.

Um die „Pille danach“ wird seit Juli 2003 diskutiert. Damals hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfohlen, den Wirkstoff Levonorgestrel zur Notfallkontrazeption aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Dem Ausschuss zufolge überwiegen die positiven Sicherheitsaspekte.

Die frauenpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Yvonne Ploetz, kritisiert die Antwort des BMG. Die Bedeutung der ärztlichen Beratung als Begründung für das Nichthandeln sei Klientelpolitik zum Nachteil der Mädchen und Frauen. Bei einer Verhütungspanne bräuchten Frauen alles andere als ein aufwendiges Gespräch mit ihrer Frauenärztin. Die notwendige Beratung zur „Pille danach“ könne durch die Apotheker erfolgen, so Ploetz.

 

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