Präimplantationsdiagnostik

PID bleibt zugelassen

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Die Präimplantationsdiagnostik (PID) bleibt in Deutschland zugelassen. Der Bundestag beschloss mit Mehrheit, die Gentests an Embryonen in bestimmten Fällen zu erlauben. Bereits heute dürfen Ärzte die PID nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) durchführen.

Auf den Gesetzentwurf pro PID der FDP-Abgeordneten Ulrike Flach und anderer entfielen 326 Stimmen. Der Entwurf für ein Verbot erhielt 260 Stimmen. Acht Abgeordnete enthielten sich. Ein Kompromissentwurf war mit 58 Stimmen in zweiter Lesung gescheitert.

Paare dürfen die Methode laut dem erfolgreichen Entwurf künftig nutzen, wenn auf Grund ihrer genetischen Veranlagung eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit beim Kind oder für eine Tot- oder Fehlgeburt besteht.

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