Pick up-Stellen werden in der AMG-Novelle nicht behandelt. Es gibt keinen Änderungsantrag für ein Verbot oder schärfere Auflagen für die Betreiber. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC konnten sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in dieser Frage nicht einigen. Dem Vernehmen nach hatten die Koalitionspartner gestern noch einmal über Pick up-Stellen verhandelt; auch innerhalb der Fraktionen soll es bei internen Gesprächen heiß zugegangen sein.
Im Vorfeld hatten einige SPD-Abgeordnete strenge Auflagen für Pick up-Betreiber vorgeschlagen, etwa einen speziellen Sachkundenachweis für das Personal. Dies entsprach auch den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministeriums. Doch in der Union und auch aus den Reihen der SPD gab es Bedenken gegen eine solche Regelung: Die Abgeordneten wollten Pick up-Stellen nicht zu „Light-Apotheken“ adeln.
Der Vorschlag wurde schließlich ebenso abgelehnt wie ein generelles Verbot, das vor allem Stimmen aus der Union gefordert hatten. Die Gegenseite hatte sich auf die juristischen Bedenken gestützt, die das Bundesjustizministerium in zwei Stellungnahmen geäußert hatte. Obwohl beiden Fraktionen die „Auswüchse“ des Pick up-Modells, etwa an Tankstellen, ein Dorn im Auge sind, bleibt es also zunächst bei der derzeitigen Regelung.
Auch die Anträge von FDP und der Fraktion Die Linke, Pick-up-Stellen zu verbieten beziehungsweise den Versandhandel auf rezeptfreie Arzneimittel zu begrenzen, wurden im Ausschuss endgültig abgelehnt.
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