Bundesgesundheitsministerium

Pick-up-Verbot kommt nicht

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist vom Widerstand der Bundesministerien des Inneren und der Justiz gegen das geplante Pick-up-Verbot enttäuscht: „Im Koalitionsvertrag hat man sich darauf verständigt, die Auswüchse beim Versandhandel einzuschränken. Wir bedauern, dass es im Rahmen der Ressortabstimmung zu keiner Einigung gekommen ist“, sagte ein Ministeriumssprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Das Pick-up-Verbot ist mit den verfassungsrechtlichen Bedenken aus den anderen Ressorts de facto gestorben.

Zwar will das BMG die Stellungnahmen aus dem Bundesinnenministerium (BMI) und dem Bundesjustizministerium (BMJ) noch prüfen. Doch der Kabinettbeschluss zum AMNOG soll schon Anfang kommender Woche vorgelegt werden. „Sollten BMJ und BMI ihre verfassungsrechtlichen Bedenken aufrecht erhalten, muss die Regelung zur Einschränkung der Auswüchse im Versandhandel aus dem Entwurf gestrichen werden“, erklärte der Ministeriumssprecher.

Das BMG hatte das geplante Verbot mit der Patientensicherheit begründet. Doch weder BMI noch BMJ konnten laut BMG in der Abholung von Arzneimitteln in Drogeriemärkten eine Gefahr für die sichere Arzneimittelversorgung erkennen. Die Ressorts berufen sich stattdessen auf die verfassungsmäßig garantierte Berufsfreiheit der Versandapotheker.

Die FDP ist damit erneut in der misslichen Lage, Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag fallen lassen zu müssen. Darin hieß es noch: „Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten.“ Vermutlich kam diese Forderungen aus den Reihen der FDP, denn die Liberalen hatten schon aus der Opposition heraus einen Antrag zum Pick-up-Verbot gestellt.

Ende März hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler in seinem Eckpunktepapier erneut in Aussicht gestellt, dem „Missbrauch des Versandhandels durch sogenannte Pick-up Stellen“ zu unterbinden. Das Kabinett hatte Röslers Vorschlägen Ende April noch zugestimmt.

Andererseits hatte das Bundesjustizministerium sich schon zu Zeiten der Großen Koalition zweimal gegen ein Pick-up-Verbot ausgesprochen: In der Stellungnahme des damals noch von Brigitte Zypries (SPD) geführten Ressort hieß es, dass ein Rezeptsammelverbot in Gewerbebetrieben „verfassungsrechtlich nicht mehr vertretbar sein dürfte“. Eine Einschränkung der Berufsfreiheit der Versandapotheker sei nicht zu rechtfertigen, so das Ministerium vor fast genau einem Jahr. An dieser Haltung hat sich offenbar nichts geändert.

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