Ein Verbot von Pick up-Stellen wäre weder verfassungsrechtlich noch europarechtlich zu beanstanden. Zu diesem Fazit kommt Professor Dr. Helge Sodan in seiner Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion im Bundestag. Der Antrag wird heute mit einem Antrag der Linken im Gesundheitsausschuss diskutiert. Für ein Verbot des Rx-Versands sieht der Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR) allerdings keinen Handlungsbedarf. Sodan ist als einer von vier Einzelsachverständigen zu der öffentlichen Anhörung geladen.
Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers greift ein Verbot von Abholstellen zwar in die Berufsfreiheit der Versandapotheken und Pick up-Stellenbetreiber ein, „gleichwohl ist diese Beeinträchtigung zur Gewährleistung der Arzneimittelsicherheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt.“ Hinsichtlich der Vereinbarkeit mit EU-Regelungen hat Sodann ebenfalls keine Bedenken. Zur „Vermeidung der Gefahren des Arzneimittelmissbrauchs“ sei ein Verbot von Pick up-Stellen auch auf europäischer Ebene zulässig. „Das Verbot verstößt daher nicht gegen gemeinschaftsrechtliche Vorschriften“, schließt Sodan.
Zu einer anderen Einschätzung kommt Professor Dr. Christian Dierks. Der Fachanwalt für Sozialrecht sieht „gegenwärtig keinen Regelungsbedarf für die Pick up-Stellen“. Ein Verbot ist nach Meinung des Rechtsanwalts eine „Beschränkung der Berufsausübungsmöglichkeiten“. Er plädiert daher dafür, „Pick up-Stellen bestimmten Anforderungen zu unterwerfen“. Ein Rx-Versandverbot hält auch Dierks für verfassungsrechtlich bedenklich.
Professor Dr. Christian Starck und Professor Dr. Michael Uechtritz, die ebenfalls als Einzelsachverständige zur Anhörung in den Gesundheitsausschuss geladen sind, tragen ihre Stellungnahmen heute mündlich vor.
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