Pick up treibt Regierung um Alexander Müller, 04.06.2009 13:25 Uhr
Pick up-Stellen sind im Entwurf zur 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes bislang nicht berücksichtigt. Beide Regierungsparteien wollen das Thema angehen, haben aber noch keinen gemeinsamen Weg gefunden. Selbst innerhalb der Fraktionen sind sich Union und SPD in dieser Frage nicht einig.
Bei den Sozialdemokraten folgen einige Vertreter der Arbeitsgruppe Gesundheit, darunter die saarländische Abgeordnete Elke Ferner, dem Kurs des Bundesgesundheitsministeriums (BMG): Ein Vorschlag aus den Reihen dieser Abgeordneten zielt auf eine Regulierung der Pick up-Stellen durch schärfere Auflagen. Angeblich ist vorgesehen, dass Pick up-Stellen nur noch in Gewerbebetrieben installiert werden dürfen, in denen das Personal über einen speziellen Sachkundenachweis verfügt. Doch es gibt auch Stimmen in der SPD, die darin die Gefahr von „Light-Apotheken“ sehen.
Diese Befürchtungen gibt es auch in der Union, entsprechend wurde das Ansinnen der SPD-Abgeordneten nach Informationen von APOTHEKE ADHOC abgeschmettert. In der CDU/CSU-Fraktion scheint eine Mehrheit für ein generelles Pick up-Verbot zu bestehen. Allerdings bleiben verfassungsrechtliche Bedenken, weil ein Verbot als Eingriff in die Berufsfreiheit der Versandhändler gewertet wird. Als schwächere Alternative wird ein Rezeptsammelverbot in Gewerbebetrieben erwogen, doch einen konkreten Änderungsantrag zur AMG-Novelle gibt es bislang nicht. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat in seinen Stellungnahmen beide Varianten abgelehnt.
Die Diskussion in den Parteien wird durch neue Varianten des Pick up-Modells weiter angeheizt. Lange waren Pick up-Stellen in Tankstellen ein argumentatives Schreckgespenst, mittlerweile ist dies Realität. Solche „Auswüchse“ gehen selbst dem BMG zu weit, über verschiedene Auflagen soll das Versandapothekengeschäft den Drogeriemärkten vorbehalten werden. Die Union lehnt dies ab und auch aus den eigenen Reihen bekommt das SPD-geführte Ministerium Gegenwind.
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags wird sich am 17. Juni abschließend mit der AMG-Novelle befassen, am 1. August soll das Gesetz in Kraft treten. Vorab soll in kleiner Runde eine Lösung gefunden werden. Dem Vernehmen nach dürfen die Berichterstatter der Fraktionen nicht mehr an den Verhandlungen zur AMG-Novelle teilnehmen.