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Pick-up: Schwarz-Gelb bedient sich bei SPD

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Berlin -

Die Koalition tut sich weiterhin schwer, eine Regelung für Pick-up-Stellen zu finden. Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat auch den jüngsten Vorschlag der ABDA wegen rechtlicher Bedenken abgelehnt. Jetzt will das Verfassungsressort in der Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) an eine alte „Kompromisslösung“ anknüpfen. Die stammt noch aus der Zeit, als die SPD im BMG noch das Sagen hatte.

 

Die damalige Große Koalition wollte Pick-up-Stellen schon 2009 mit der 15. AMG-Novelle regeln. Im BMG war der Parlamentarische Staatssekretär Rolf Schwanitz (SPD) mit dem Thema betraut. Sein Ministerium hatte ein rigoroses Verbot von Pick-up-Stellen seinerzeit ausgeschlossen und für gesetzliche Auflagen ausgesprochen.

Pick-up-Stellen wären demnach quasi auf Drogeriemärkte beschränkt werden. Denn Bestell- und Abholservices für Arzneimittel sollten nur dort erlaubt sein, wo auch freiverkäufliche Arzneimittel verkauft werden können und mindestens ein Mitarbeiter über einen Sachkundenachweis für Arzneimittel verfügt. Das BMG hatte außerdem Vorschriften für die Lagerung und Aushändigung der Arzneimittel, eine Rücksendeverpflichtung und kostenlose telefonische Beratung sowie eine Anzeigepflicht und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden vorgesehen.

Schwanitz zufolge wäre für Verbraucher in einer solchen Umgebung klar gewesen, dass es sich bei Arzneimitteln nicht um eine Konsumware handelt. Doch die ABDA hatte diese Lösung in den Verhandlungen mit dem BMG abgelehnt. Durch solche Auflagen werde der Weg hin zu Light-Apotheken geebnet, so die Befürchtung damals wie heute.

 

 

Das BMJ – damals ebenfalls SPD-geführt – hatte den Vorschlag als verfassungskonform abgesegnet. Und laut einem aktuellen Schreiben des Staatssekretärs Dr. Max Stadler (FDP) ist man im Ministerium trotz Farbwechsel noch immer davon überzeugt.

Pick-up-Stellen nach dem Willen der ABDA einer Genehmigungspflicht und Bedarfsprüfung zu unterstellen, ist Stadler zufolge verfassungswidrig. „Ich hielte es deshalb für vorzugswürdig, wenn wir stattdessen an die zwischen unseren Häusern abgestimmte Kompromisslösung anknüpfen könnten. Dafür stand und steht das Bundesministerium der Justiz auf Leitungs- und Fachebene jederzeit zur Verfügung“, schrieb Stadler im Januar an die Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Flach (FDP). Im BMG heißt es heute nur, man befinde sich in Gesprächen.

In der schwarz-gelben Koalition regen sich angesichts der schleppenden Verhandlungen erste Anzeichen von Ungeduld: „Wir wollen die detaillierten Gründe hören, warum was nicht gehen soll“, so Jens Spahn (CDU). Nach der erneuten Absage des BMJ sieht der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion nun das BMG in der Pflicht: „Wir wollen praktikable Gegenvorschläge, wie es gehen kann.“ Man zähle jetzt auf die Regierung, sagte der CDU-Politiker. Immerhin steht im Koalitionsvertrag sogar ein Pick-up-Verbot.

 

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