Arzneimittelsicherheit

Pick-up „out of control“

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Pick-up-Stellen in Drogeriemärkten unterliegen derzeit keinerlei Kontrolle der Aufsichtsbehörden. Es fehlen die Regulierungsvorschriften, denn bei Schlecker und dm findet der Rechtsprechung zufolge keine Arzneimittellagerung oder -abgabe im Sinne des Arzneimittelgesetzes statt. Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC: „Die Abholstellen in Drogeriemärkten werden nicht kontrolliert.“

Die Verantwortung für die Arzneimittelsicherheit liege bis zur Aushändigung des Arzneimittels an den Kunden bei den Versandapotheken, da laut Bundesverwaltungsgericht in Drogeriemärkten keine Arzneimittel in Verkehr gebracht würden, so das Ministerium. Man könne also lediglich die Versandapotheken überprüfen.

Die Behörden wissen aber ohnehin nicht, in welchen Drogeriemärkten sie gegebenfalls Kontrollen durchführen müssten: „Dem Ministerium ist nicht bekannt, wie viele Drogeriemärkte in Nordrhein-Westfalen beziehungsweise bundesweit so genannte Pick-up-Stellen betreiben“, heißt es in der Stellungnahme.

„Dieser ganze Bereich entzieht sich vollkommen unserer Kontrolle“, bestätigte der verantwortliche Prüfer eines Gesundheitsamtes gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Überwachungsbehörden dürften zwar das Warenangebot in Drogerien prüfen und Hygienekontrollen durchführen. Auf die Pick-up-Stellen, inklusive dem „Hinterzimmer, in dem die Arzneimittel gelagert werden“, habe das Amt jedoch keinen Zugriff, so der leitende Mitarbeiter. „Es ist einzig und allein das Risiko des Verbrauchers, ob er das richtige Päckchen erhält und ob es zuvor richtig gelagert wurde.“

Da Schlecker und dm mit niederländischen Versandapotheken zusammenarbeiten, sind den deutschen Behörden sogar komplett die Hände gebunden: Das Recht auf Überprüfung der Versandapotheken liegt nach Auskunft des Gesundheitsamtes bei der niederländischen Arzneimittelaufsicht. „Die machen nach unserem Kenntnisstand gar nichts“, so der Prüfer. Das derzeitige System sei vollkommen „out of control“. Beim Gesundheitsamt vermutet man daher, dass die Drogeriemärkte aus gutem Grund mit ausländischen Versandapotheken zusammenarbeiteten: „Bei einer deutschen Versandapotheke hätten die Aufsichtsbehörden eventuell die Möglichkeit, den Anbietern über die Schulter zu schauen“.

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