Pharmazierat: „Erst mal anlaufen lassen“ Lothar Klein, 02.01.2018 12:25 Uhr
In Baden-Württemberg wird am 25. Januar die erste digitale Rezeptsammelstelle auf Initiative des Landesapothekerverbandes (LAV) in Betrieb genommen. Dann werden Rezepte aus einer entlegenen Ortschaft via Internetverbindung in die Apotheke übertragen. Der Apotheker spart sich so einen Weg. Allerdings liegt das Rezept vor der Abgabe des Arzneimittels dann nicht mehr in der Apotheke vor. Kein Problem sieht darin Pharmazierat Christian Bauer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD): „Im Vordergrund steht die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Die digitale Rezeptsammelstelle ist dazu ein neuer Weg.“
„Wir sollten das jetzt erst einmal anlaufen lassen“, sieht Bauer keinen Grund zum Einschreiten. Normalerweise müssten Rezepte „körperlich“ in der Apotheke vor der Arzneimittelabgabe vorliegen und das pharmazeutische Personal dürfe nur unter Aufsicht des Apothekers arbeiten. Sinn aller Regelungen zur Arzneimittelabgabe sei aber die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Patienten. Dazu diene auch die digitale Rezeptsammelstelle, für die eine Genehmigung vorliegen müsse.
Wie bisher könne nach der Übermittlung des Rezept-Images in der Apotheke die Prüfung von Wechselwirkungen vom Apotheker vorgenommen werden. Bei der Auslieferung und vor der Abgabe müsse dann der Apotheker oder das pharmazeutische Personal anhand des Originalrezeptes prüfen, dass keine Fälschung vorliege, so Bauer. „Lassen wir die digitale Rezeptsammelstelle jetzt erst mal anlaufen, bevor wir nach neuen Regelungen rufen. Man kann nicht alles bis ins letzte Detail regeln“, so der APD-Vorsitzende.
In der Regel kenne der Apotheker als Betreiber einer Rezeptsammelstelle die Patienten. Sollte über die digitale Rezeptsammelstelle beispielsweise ein problematisches BtM-Rezept eines ihm unbekannten Patienten übermittelt werden, sei besondere Aufmerksamkeit geboten, so Bauer. Aus Sicht des Pharmazierats gibt es zwischen der digitalen Rezeptsammelstelle und dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt keinerlei Ähnlichkeiten: „Die Rezeptsammelstelle ist unter bestimmten Bedingungen genehmigt“, so Bauer. „Und sie wird von einer Apotheke in der Nähe betrieben. Das ist mit Hüffenhardt nicht vergleichbar.“
In Baden-Württemberg und im Saarland sollen noch im Januar die ersten digitalen Rezeptsammelstellen den Probebetrieb aufnehmen. Der saarländische Kammerpräsident Manfred Saar wird dazu seine Rezeptsammelstelle in Wahlschied digital aufrüsten. „Wir müssen neue Wege ausprobieren“, begründete Saar seine Vorreiterrolle. „Wir probieren das mal aus.“ Der Kammerpräsident sieht in der digitalen Rezeptsammelstelle für die Vor-Ort-Apotheken ein probates Instrument gegen den Versandhandel: „Damit können wir noch schneller Arzneimittel liefern als bisher. Da kommen die Versender nicht mit.“
Gebaut wurde diese digitale Rezeptsammelstelle vom Apothekenrechenzentrum ARZ Darmstadt. Das Modell funktioniert im Prinzip genauso wie das Konkurrenzprodukt aus Baden-Württemberg, dass von der Unternehmensgruppe Noventi, zu der das Rechenzentrum VSA gehört, entwickelt wurde.
In beiden Systemen werden die Rezepte gescannt und an die angeschlossene Apotheke via Internetverbindung übermittelt. Anders als das Noventi-Modell verfügt die saarländische digitale Rezeptsammelstelle über keine Kommunikationsfunktion. Die Patienten können weder mit der Apotheke telefonieren, noch werden Quittungen ausgedruckt. Dafür ist das Darmstädter Angebot preiswert: Es soll für unter 2000 Euro angeboten werden. Wo die digitale Rezeptsammelstelle des LAV Baden-Württemberg den Probebetrieb aufnehmen wird, soll in Kürze bekannt gegeben werden. Beide Geräte sollen im Regelbetrieb wegen der empfindlichen Technik vorwiegend in Innenräumen aufgestellt werden. Dafür eignen sich beispielsweise Vorräume von Behörden und Verwaltungen, etwa Bürgermeisterämter, die durchgehend geöffnet sind. Auch hierfür müssten noch die Vorschriften angepasst werden.