APD-Jahrestagung

Pharmazieräte: Sorge um Apothekengesetz

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Berlin -

Auf ihrer diesjährigen Tagung hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) Anfang Oktober in Kassel intensiv mit der aktuellen politischen Lage befasst. Ausführlich informierten sich und diskutierten die Pharmazieräte den Stand der Gesetzgebung zum Apothekenstärkungsgesetz. Nach Angaben des APD-Vorsitzenden Christian Bauer war bei den Teilnehmern „eine gewisse Desillusionierung und Ernüchterung zu verspüren“. Die APD hofft jetzt auf eine Gesetzgebung, „die den Stellenwert und Unersetzbarkeit der Apotheke vor Ort anerkennt und berücksichtige“.

Auch über die immer rascher fortschreitende Digitalisierung des Apothekenmarktes diskutierten die Pharmazieräte. In einer Resolution wurde der Vorrang der Arzneimittelversorgung vor kommerziellen Interessen betont. Gemeint sind damit unter anderem die geplanten Plattformen, e-commerce- und click&collect-Modelle. Auch diese standen auf der Tagesordnung und wurden „nicht nur aus apothekerlicher Sicht beleuchtet und intensiv diskutiert“, so Bauer in einem ersten knappen Bericht über die APD-Tagung.

Die APD-Tagung verabschiedete zudem eine neue Satzung einstimmig: Zukünftig firmiert die APD als Berufsverband e.V. Dies sei aus rechtlichen und finanztechnischen Gründen erforderlich, so Bauer. Die Satzung tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft. Auch im Vorstand der APD gibt es zum Jahresende Veränderungen: Die langjährigen Vorstandsmitglieder Dr. Ute Stapel und Dr. Wolfgang Kircher scheiden ruhestandsbedingt aus. Dafür wurden als 2. Vorsitzende Amtsapothekerin Kerstin Schack aus NRW und als Beisitzer Marco Bubnick aus Mecklenburg-Vorpommern einstimmig nachgewählt.

Weitgehend erledigt ist bereits das Projekt Online-Handbuch für Pharmazieräte für die Apothekenrevision: Dies bietet online Hilfe für kniffelige Themen für Prüfungen in den Apotheken. „Kein Pharmazierat kann alle Gesetze und Auslegungen im Kopf haben“, so APD-Vorsitzender Bauer vor einem Jahr, als das Projekt in Angriff genommen wurde. Das Handbuch ist inzwischen im internen APD-Onlinebereich abrufbar. Die Anmeldebögen wurden verschickt. „Hinweisen möchte ich auf unser Tool zur Überwachung der Apotheken. Sie finden zu jedem Paragraphen der ApBetrO Hinweise und Tipps für Ihre Revisionen“, heißt es in der Info-Mail. Bis auf die §§ 17 und 18 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind alle Regelungen enthalten.

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