Im Streit um das Leipziger Pharmazieinstitut ist keine Lösung in Sicht: Während Universität und Wissenschaftsministerium das Fach streichen möchten, besteht das Sozialministerium auf seinem Veto. Die Universität kürzt derweil am Studiengang: Inzwischen gibt es weniger Studenten und befristete Stellen statt neuer Professuren. Auch im kommenden Wintersemester werden voraussichtlich nur 36 neue Studenten aufgenommen.
Der Streit begann Ende 2011: Weil die Universität bis 2013 knapp 50 Personalstellen streichen sollte, kündigte Rektorin Professor Dr. Beate Schücking an, bereits im Wintersemester 2012/2013 keine neuen Pharmaziestudenten zu immatrikulieren. Apotheker und Studenten protestierten gegen die Entscheidung.
Wissenschaftsministerin Professor Dr. Sabine von Schorlemer (parteilos) stimmte dem Antrag der Universität zwar zu – ihre Amtskollegin, Sozialministerin Christine Clauß (CDU) lehnt die Schließung aber ab. Im Herbst 2012 legte sie ihr Veto ein. Weil die Pharmazie ein Staatsexamensstudiengang ist, müssen beide Ministerien zustimmen.
Seitdem hat sich in Leipzig nicht viel bewegt: Die Universität muss nach wie vor Stellen streichen und will das Pharmazieinstitut perspektivisch schließen. „Daran hat sich grundsätzlich nichts geändert“, sagt Schücking. Ohne Einvernehmen mit der sächsischen Staatsregierung sei das aber nicht zu machen. „Wir werden daher mit befristeten Stellen arbeiten und eine ordnungsgemäße Ausbildung sicherstellen.“
Auch in diesem Jahr sollen neue Studenten aufgenommen werden: „Die Immatrikulation neuer Studierender erfolgt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten gemäß den rechtlichen Grundlagen“, teilt die Universität mit. Die genaue Berechnung laufe derzeit noch. Voraussichtlich werden wie im Vorjahr 36 Studenten neu aufgenommen.
Die Fachschaft befürchtet, dass ihr Pharmazieinstitut sukzessive gestrichen werden soll. Dafür scheinen die gesenkten Studentenzahlen zu sprechen: Im vergangenen Wintersemester waren bereits anstelle der üblichen rund 50 nur 36 Studenten immatrikuliert worden. Außerdem waren zwei Professorenstellen nicht neu besetzt worden.
Zuletzt hatten Apothekerkammer und -verband ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Klarheit über die Rechtslage zu schaffen. In dem Gutachten waren zwei Rechtsverstöße für den Fall der Schließung festgestellt worden: Einerseits würde sich die Universität über das Veto der Sozialministerin hinwegsetzen, andererseits hätte der Fakultätsrat den Schließungsvorschlag unterbreiten müssen – der habe der Schließung aber ausdrücklich widersprochen.
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