Pharmapaket

Preisstopp: BPI prüft Verfassungsklage

, Uhr
Berlin -

Die überraschende Fortführung des Preismoratoriums und die Anhebung des Herstellerabschlags auf 7 Prozent waren ein harter Schlag für die Pharmaunternehmen. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) kritisiert, dass die Hersteller „einmal mehr als Goldesel“ dienten. „Und das in Zeiten, in denen die Gesetzliche Krankenversicherung nun wahrlich nicht in Finanzproblemen steckt“, so der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener.

Insbesondere das Preismoratorium ist der pharmazeutischen Industrie ein Dorn im Auge: Der BPI fordert einen Inflationsausgleich. Wegener warnt, dass die Hersteller 2014 – wenn das Preismoratorium auslaufen soll – gezwungenermaßen die Preisanpassungen durchführen müssten, die seit 2009 notwendig gewesen wären. Dies würde zu einem Anstieg der Arzneimittelausgaben führen.

Um diesen Anstieg zu verhindern, braucht es aus Sicht von Wegener den Inflationsausgleich. Andernfalls müsse das Preismoratorium „bis zum Sankt Nimmerleinstag“ verlängert werden. „Das hält keine Industrie der Welt auf Dauer durch“, so Wegener. Zudem sei das Preismoratorium schon jetzt verfassungsrechtlich „nicht mehr haltbar“.

Beim BPI gibt es Wegener zufolge durchaus Überlegungen, bis nach Karlsruhe zu gehen. Als Verband kann der BPI nicht selbst klagen, sondern nur Musterklagen von Mitgliedsunternehmen unterstützen. Welche Unternehmen klagen könnten, wird derzeit geprüft. Die betroffenen Hersteller müssten bereits in ihrer Existenz bedroht sein. Solche Unternehmen gibt es Wegener zufolge, Namen wollte er aber nicht nennen.

Zumindest im Bundesrat ist der Wunsch nach dem Inflationsausgleich bereits angekommen: In ihrer Entschließung zum Pharmapaket haben sich die Länder für ein „reales“ Preismoratorium ausgesprochen – aber letztlich trotzdem für den totalen Preisstopp gestimmt.

Aus Sicht von Wegener ist es außerdem ein „Skandal“, dass auch für OTC-Produkte, die ausnahmsweise zu Lasten der Kassen verordnet werden (OTX), und Altoriginale 7 Prozent Rabatt fällig werden. „Denn wir reden hier über Arzneimittel, die Versorgungsnischen abdecken, die selbst für Generikahersteller uninteressant sind“, so der BPI-Vorsitzende. Bei den Altoriginalen handele es sich um Arzneimittel, die nicht mehr dem Patentschutz unterlägen und keinen generischen Wettbewerb hätten.

Für OTX und Altoriginale gelte das Gleiche wie für Generika: „Ihre Situation hat sich verschlechtert, sie werden nicht nur nicht entlastet, sondern zusätzlich belastet“, so Wegener. Im Gegensatz zu patentgeschützten Arzneimitteln profitieren diese Arzneimittelgruppen nicht davon, dass im Gegenzug für die Erhöhung des Herstellerrabatts von einer Nutzenbewertung des Bestandsmarktes abgesehen wird.

Während der Herstellerrabatt für Generika durch eine Klarstellung im Gesetzestext bereits auf 6 Prozent gesenkt wurde, gelten für OTX und Altoriginale weiterhin 7 Prozent. „Hier muss dringend nachgebessert werden“, forderte Wegener.

Um die Forschung am Standort Deutschland zu fördern, sollte die Politik sich „zwingend auch des Themas der Arzneimittelvergütung annehmen“, so Wegener. Wer von Unternehmen erwarte, bewährte Wirkstoffe weiterzuentwickeln und besondere Studien für Kinder aufzulegen, müsse den Herstellern auch die Möglichkeiten geben, „in irgendeiner Art und Weise die Kosten zu refinanzieren“.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema
Mehr zum Thema
Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen
Salbutamol: Versorgungslage ab Januar unklar
Salbutamol, Clarithromycin, Sultamicillin – Verfügbarkeit unter 50 Prozent
Ibuprofen-Zäpfchen: Bedarf kann nicht gedeckt werden
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte