Schlussanträge/Urteil

Pharmamarkt bleibt EuGH-Thema Patrick Hollstein, 05.09.2008 17:59 Uhr

Berlin - 

Nach der Verhandlung zum Fremdbesitzverbot wird es in der kommenden Woche erneut spannend beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In verschiedenen Verfahren werden wichtige Entscheidungen verkündet, die auch richtungsweisend für das Apothekenverfahren sein könnten. Am Dienstag gibt Generalanwält Yves Bot seine bereits vor einigen Monaten anvisierten Schlussanträge zur Bedarfsplanung im Gesundheitsbereich. Konkret geht es um die Frage, ob Antragsverfahren für die Neugründung von Zahnambulatorien in Österreich mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind. Die mündliche Verhandlung zum Vorlageverfahren, das auf eine Klage der Elektronik- und Optikerkette Hartlauer zurückgeht, fand im Februar statt.

Am Donnerstag verkündet der Gerichtshof sein mit Spannung erwartetes Urteil zur Krankenhausversorgung. In seinen Schlussanträgen hatte Bot im April empfohlen, die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland abzuweisen, da die angegriffenen Vorschriften zur räumlichen Nähe der versorgenden Apotheke ein angemessenes Mittel für den Gesundheitsschutz seien. In diesem Verfahren hatte keine mündliche Verhandlung stattgefunden.

Am 16. September verkünden die EU-Richter ein Urteil, das für Pharmagroßhändler und Reimporteure entscheidend ist: In einem Vorlageverfahren aus Griechenland geht es um die Frage, ob Hersteller Lieferungen an Großhändler verweigern dürfen, um den Parallelverkehr mit ihren Arzneimittel einzuschränken. Im konkreten Fall hatte GlaxoSmithKline im Jahr 2000 sein griechisches Vertriebssystem umgestellt und Bestellungen von Großhändler, die Ware in andere Länder exportierten, nicht mehr ausgeführt. In seinen Schlussanträgen hatte Generalanwalt Ruiz-Jarabo dies als missbräuchliche Handlung eines marktbeherrschenden Pharmaunternehmens gesehen. Sollte das Gericht den Ausführungen folgen, könnte dies entscheidende Auswirkungen nicht nur für den Parallelhandel, sondern auch für die Exklusivvertriebsmodelle (Direct to pharmacy, DTP) der großen Pharmahersteller haben.