Pharmalobby

BPI will Ausnahmen zum Rx-Versandverbot

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Berlin -

Keine Meinung zum Rx-Versandverbot hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Jedenfalls gibt der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf nicht explizit eine Position ab. Stattdessen fordern die Hersteller Ausnahmen für Spezialversender.

Der BPI weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass „die Versorgungssituation in der Praxis jedoch nicht schwarz und weiß ist, sondern durchaus Schattierungen zulässt“. „Diese sind im vorliegenden Entwurf noch nicht abgebildet und müssen unserer Auffassung nach in den Gesetzentwurf einfließen.“

Konkret verweist der Verband auf Spezialpräparate wie individuell dosierte Apomorphin-Spritzen für Parkinson-Patienten, Tages- oder Wochenblister, Zytostatika sowie verschreibungspflichtige Rezepturen oder Defekturen. Diese Präparate würden nur von spezialisierten Apotheken hergestellt. „Es ist unwirtschaftlich und ineffizient, dass alle Apotheken alle Rezepturen und Defekturen herstellen.“ Zudem seien in manchen Fällen Spezialwissen oder spezielle Räumlichkeiten nötig. „Das geplante Verbot würde dazu führen, dass bestimmte Arzneimittel nicht mehr allen Patienten und Therapeuten zur Verfügung stehen würden. Die Versorgung mit Arzneimitteln wäre eingeschränkt. Dies widerspricht dem Ziel des Gesetzesentwurfs.“

Der BPI fordert den Gesetzgeber für diese Spezialfälle auf, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln nicht unnötig zu erschweren, zu beeinträchtigen oder gar unmöglich zu machen. „Dies schadet dem Gesundheitsschutz und der Arzneimitteltherapiesicherheit.“

Zuletzt hatten sich SPD und Grüne das Thema zu eigen gemacht. Unklar bleibt, warum sich der Herstellerverband jetzt für Rezepturen stark macht. In der Vergangenheit hatte sich der BPI stets dafür ausgesprochen, dass Fertigarzneimittel Vorrang haben. Im Rahmen der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) und der AMG-Novelle 2012 wurde angeregt, Apotheken nur noch Rezepturen herstellen zu lassen, wenn es kein geeignetes zugelassenes Fertigarzneimittel gibt.

„Es kann nicht sein, dass in Deutschland Patienten in der Apotheke hergestellte Produkte bekommen, die beispielsweise in Bezug auf die Qualität der Wirkstoffe nicht höchsten Standards entsprechen müssen, wenn es im Markt Fertigarzneimittel gibt, die qualitativ hochwertiger sind“, so der BPI. Zuletzt hatte sich der Verband an der Erhöhung des Rezepturhonorars gestoßen, später ruderte Verbandsvize Professor Dr. Michael Popp zurück.

Das Ziel, ein flächendeckendes Netz wohnortnaher Präsenzapotheken zu erhalten, wird vom BPI im Grundsatz unterstützt. Nicht nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mit komplexem Beratungsbedarf sei der Kontakt vor Ort wichtig. Präsenzapotheken bieten laut Verband einen niedrigschwelligen Zugang zu benötigten Gesundheitsdienstleistungen einschließlich der Selbstmedikationsberatung und tragen damit in vielen Fällen zur Entlastung der Ärzte bei.

„Hervorzuheben ist auch, dass die persönliche heilberufliche Verantwortung der Apothekenleiter eine ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln sicherstellt.“ Neben der Versorgung werde die Medikationsberatung zunehmend wichtiger. „Durch eine persönliche Beratung leisten viele Präsenzapotheken einen wichtigen Beitrag zur Therapietreue und Arzneimitteltherapiesicherheit.“

Der apothekengestützte Versandhandel müsse daher gesetzlich so reguliert sein, dass eine qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten sichergestellt sei. „Eine rein auf Preise reduzierte Kommunikation im Zusammenhang mit Arzneimitteln wird dieser besonderen Ware ebenso wenig gerecht wie sie den Sicherheitsansprüchen der Patienten genügt. Sie führt darüber hinaus zu einer Marginalisierung, die mit Sorge betrachtet und vom BPI abgelehnt wird.“

Dem Herstellerverband geht es vor allem darum, den einheitlichen Abgabepreis „zur Wahrung seiner versorgungs- und sozialpolitischen Funktionen auch in Zukunft unbedingt sicherzustellen“. Diese dürften auch im Kontext von etwaigen Neuregelungen des Rx-Versandhandels nicht beeinträchtigt werden, heißt es in der Stellungnahme.

„Der BPI steht daher für die Beibehaltung des einheitlichen Apothekenabgabepreises für alle Patienten bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln als Voraussetzung für eine flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln.“ Wie die Preisbindung nach dem EuGH-Urteil ohne Rx-Versandverbot garantiert werden soll, verrät der Herstellerverband nicht.

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