Transparenz-Kodex

Geschenke verschwinden, Muster bleiben

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Berlin -

Mit dem neuen Transparenz-Kodex des europäischen Pharmaverbands EFPIA sollen geringwertige Werbegeschenke verboten werden. Ab Juli 2014 werden Rx-Hersteller keine Kugelschreiber oder Blöcke mehr an Apotheker oder Ärzte abgeben. Ärztemuster sind weiterhin erlaubt. Hierzulande haben die rund 60 Mitgliedsunternehmen des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) der Umsetzung in der vergangenen Woche zugestimmt.

Von den neuen Regelungen sind nur Hersteller von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln betroffen. Ärztemuster sind davon ausgenommen, da sie nach Arzneimittelgesetz (AMG) erlaubt sind. Demnach dürfen nur auf schriftliche Anforderung pro Jahr und Arzt zwei Muster eines Fertigarzneimittels in der kleinsten Packungsgröße verteilt werden. „Das Muster dient insbesondere der Information des Arztes über den Gegenstand des Arzneimittels“, heißt es.

Die Industrie verpflichtet sich laut FSA, ab 2015 alle Zahlungen an Apotheker, Ärzte oder Organisationen im Gesundheitswesen zu veröffentlichen. Dabei geht es um Sponsoring von Veranstaltungen, Beratungs- oder Referententätigkeiten oder Kooperationen bei Studien. Die ersten Daten sollen rückwirkend Anfang 2016 veröffentlicht werden.

Ist etwa ein Apotheker als Referent engagiert, müssen die Hersteller Honorar sowie Reisekosten offen legen. Die betroffenen Personen müssen allerdings aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich zustimmen. Bei Verstößen drohen den Herstellern Sanktionen zwischen 5000 und 400.000 Euro. Außerdem werden die Namen der Regelbrecher veröffentlicht.

Im kommenden Jahr müssen die IT-Systeme angepasst werden, um die Zahlungen zu dokumentieren. Die Umstellung sei „ein riesiger organisatorischer Aufwand“, so FSA-Geschäftsführer Dr. Holger Diener. „Die Unternehmen müssen wahrscheinlich einen siebenstelligen Betrag investieren.“ Die neuen Richtlinien werden nach der Genehmigung des Bundeskartellamts für alle Mitglieder verbindlich.

Kritiker sehen in dem Vorstoß eine reine Imagekampagne der Hersteller. Der Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft (GWW) hatte aus Sorge um wegfallende Umsätze trotzdem Einspruch gegen die Pläne eingelegt. Die Lieferanten befürchten einen Umsatzeinbruch von rund 300 Millionen Euro.

Das Kartellamt habe jedoch kein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten festgestellt, so eine GWW-Sprecherin. Auf der Vorstandssitzung Mitte Dezember soll über weitere mögliche Schritte diskutiert werden.

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