Pharmaindustrie

BPI: 2 Milliarden waren nie versprochen APOTHEKE ADHOC, 11.06.2013 14:12 Uhr

Genug gespart: BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp hält eine Fortsetzung der Zwangsmaßnahmen für nicht akzeptabel. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) wehrt sich gegen die Forderung der Barmer GEK, den erhöhten Herstellerabschlag und das Preismoratorium um fünf Jahre zu verlängern. „Diese Forderung ist absolut nicht akzeptabel“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp.

„Die krisenbedingt eingeführten Zwangsmaßnahmen belasten unsere Branche schon viel zu lange und gehören längst abgeschafft. Immerhin hat sich die wirtschaftliche Gesamtlage in Deutschland sehr positiv entwickelt und die GKV hat Milliardenüberschüsse angehäuft“, so Fahrenkamp.

Aus Sicht der Barmer hat das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) bislang nicht zu den erhofften Einsparungen in Höhe von zwei Milliarden Euro geführt. „Dieser Vorwurf ist wenig überraschend und im Moment sehr populär, er ist aber auch ebenso falsch. So darf man nicht vergessen, dass vielen Wirkstoffen der Nutzen bislang allein aus formellen, nicht aus Evidenz basierten Gründen verwehrt wurde“, so Fahrenkamp.

Außerdem sei das AMNOG zur Verbesserung der Versorgung konzipiert worden. Die von der Barmer genannten Einsparziele seien lediglich als „sehr langfristig mögliche Einsparung“ in der Begründung des Referentenentwurfes genannt worden, die nach Bewertung des gesamten Bestandsmarktes erreicht werden könnten.

Dabei warnt der BPI-Hauptgeschäftsführer vor überhasteten Schritten: „Wenn der Bestandsmarktaufruf effektiv und vor allem fair erfolgen soll, dann bitte mit Augenmaß und Fingerspitzengefühl. Ich rufe alle Beteiligten noch einmal dazu auf, die Methodik des Bestandsmarktaufrufs unter Einbeziehung von Fachexperten zu überprüfen, bevor fatale Fehler gemacht werden.“

Fahrenkamp kritisiert auch die Forderung der Barmer, die Generikaquote auf 85 Prozent zu steigern: „Die Erhöhung der Generikaquote greift massiv in die Therapiehoheit des Arztes ein und kann in bestimmten Indikationen wie Epilepsie, wo ein Austausch problematisch ist, sogar große Nachteile für den Patienten nach sich ziehen.“