Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag soll zum 1. August von 6 auf 16 Prozent erhöht werden. Zeitgleich soll das Preismoratorium rückwirkend zum 1. August 2009 in Kraft treten. Beide Maßnahmen sind bis Ende 2013 befristet. Das geht aus der Formulierungshilfe zu einem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen hervor. Union und FDP wollen den Antrag in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Änderungsgesetz einbringen.
Mit der Erhöhung des Zwangsrabatts erhofft sich die Regierung laut Antrag jährliche Einsparungen von 1,15 Milliarden Euro für die Krankenkassen. Die patentgeschützten Arzneimittel verursachen laut Antragsbegründung den überwiegenden Teil des Ausgabenanstiegs. So sei der Umsatz der Arzneimittel ohne Festbetrag zu Lasten der Kassen im vergangenen Jahr um knapp 10 Prozent gestiegen, 2008 sogar um mehr als 13 Prozent. In Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise seien die zusätzlichen Belastungen der Pharmaindustrie für einen befristeten Zeitraum zumutbar, konstatieren Union und FDP. Für importierte Arzneimittel gelten die neuen Abschläge als Bezugspunkt.
Generika sind von der Abschlagserhöhung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin der bisherige Herstellerabschlag von 6 Prozent plus dem Generikaabschlag von 10 Prozent. Ein Abschlag von insgesamt 26 Prozent für Generika ohne Festbetrag hätte aus Sicht der Regierungsfraktionen eine unzumutbare Belastung für die Unternehmen dargestellt. Zudem seien die Preisentwicklung im generikafähigen Markt ohnehin rückläufig und viele patentfreie Wirkstoffe zusätzlich unter Rabattverträgen, so die Begründung für die Ausnahmeregelung.
Das Preismoratorium gilt rückwirkend zum 1. August 2009. Damit die Hersteller die Regelung nicht umgehen können, werden die Preise für veränderte Packungsgrößen oder Wirkstärken anhand der definierten durchschnittlichen Tagesdosis (daily defined dose, DDD) ermittelt.
Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produktangaben zügig und korrekt zu übermitteln. Künftig erhalten der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Möglichkeit, offensichtliche Fehler selbst zu korrigieren. Die Kosten für erforderliche Korrekturen können sie den Herstellern in Rechnung stellen.
Morgen wird sich der Gesundheitsausschuss des Bundestags mit dem Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKV-Änderungsgesetz) befassen. Die erste Lesung im Bundestag folgt am Donnerstag. Erst danach können die Fraktionen Änderungsanträge einbringen. Eine öffentliche Anhörung zum Gesetz ist für den 19. Mai geplant.
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