Die Bundesregierung will bei teuren neuen Arzneimitteln eine Umsatzschwelle als Preisbremse einführen. Übersteigt ein Präparat nach kurzer Zeit einen bestimmten Höchstumsatz, soll der zwischen Hersteller und Krankenkassen ausgehandelte Erstattungsbetrag bereits vor Ablauf der Jahresfrist gelten, wie es im Bundesgesundheitsministerium (BMG) hieß.
Allerdings wurden keine genaueren Angaben zu diesem Schwellenwert gemacht. Es deutete sich aber an, dass er zwischen 100 und 500 Millionen Euro liegen könnte. Dies muss im weiteren Verfahren noch präzisiert werden.
Bisher ist es nach der seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktreform AMNOG grundsätzlich so geregelt, dass bei Markteinführung eines neuen Präparats der Hersteller den Preis im ersten Jahr selbst festsetzen kann. In dieser Zeit handeln dann der Hersteller und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) den danach gültigen Erstattungsbetrag aus.
Der GKV-Spitzenverband hatte sich wiederholt dafür ausgesprochen, den gesamten Erstattungsbetrag rückwirkend vom Tag der Markteinführung geltend zu machen. Nur so könnten künstlich überhöhte „Mondpreise“ der Hersteller in den ersten zwölf Monaten verhindert werden.
Laut BMG soll die Zahl der für Kinder geeigneten Arzneimittel erhöht werden. Dazu sollen die Besonderheiten von Kinder-Arzneimitteln bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln noch besser berücksichtigt werden können. Es gehe nicht an, dass Kinder und Jugendliche dieselben Medikamente wie Erwachsene bekämen, nur in kleineren Dosen, hieß es dazu.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht in dieser Umsatzschwelle ein „schwieriges Signal“. Allerdings sei der Dialog in der jetzigen umfassenden Form und ohne Denkverbote grundsätzlich positiv zu bewerten, hieß es beim BPI.
Nach anderthalb Jahren stellt die Bundesregierung heute die Ergebnisse des Pharmadialogs vor. An ihm hatten Vertreter des Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsministeriums sowie Pharmaverbände, Wissenschaft und Gewerkschaft teilgenommen. Zu Beginn des Dialogs hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vor einem Missbrauch ihrer Marktmacht durch einzelne Pharma-Unternehmen zulasten der Versicherten gewarnt.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Maria Michalk (CDU), hatte bereits im Vorfeld angekündigt, dass man beim Erstattungsbetrag ansetzen werde: „Mondpreise können wir nicht zulassen“, sagte sie bei der Jahrestagung des VZA. Die Koalition sei „wild entschlossen“, in diesem Bereich etwas zu unternehmen. Neue Arzneimittel könnten nicht im ersten Jahr so viel einspielen, dass der Rest der Laufzeit quasi uninteressant sei.
Nach dem nunmehr abgeschlossenen Pharmadialog ist es Michalk zufolge Sache des Bundestags, aktiv zu werden: „Wir als Parlament werden sagen, welche Bereiche wir als Gesetzgeber angehen und welche nicht.“ Alle Ergebnisse des Pharmadialogs stehen unter diesem Vorbehalt.
Die Grünen verlangten von der Bundesregierung – ähnlich wie der GKV-Spitzenverband – eine Weiterentwicklung des AMNOG. Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Kordula Schulz-Asche erklärte, zuerst müssten die „Mondpreise“ für innovative Arzneimittel im ersten Jahr nach Zulassung angegangen werden. Nach ihren Worten hätte der Pharma-Dialog offen und transparent erfolgen müssen und nicht wie geschehen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Darüber hinaus müsse die Nutzenbewertung für neue Arzneimittel nach AMNOG bei allen Medikamenten auch bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen (Orphan Drugs) durchgeführt werden. Zudem müssten Präparate für Kinder speziell gefördert werden. Das sei „unsere Messlatte für einen erfolgreichen Pharmadialog“, sagte Schulz-Asche. „Der Pharma-Dialog als Grundlage der Problemlösung ist keineswegs falsch.
Nach anderthalb Jahren stellt die Bundesregierung an diesem Dienstag die Ergebnisse des Dialogs über die Zukunft der Pharma-Industrie vor. An ihm hatten Vertreter des Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsministeriums sowie Pharmaverbände, Wissenschaft und Gewerkschaft teilgenommen.
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