BMWi: Gabriel entscheidet über Apothekenhonorar Lothar Klein, 27.07.2016 10:18 Uhr
Eher reserviert hat das Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (BMWi) auf den Referentenentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) reagiert. Die Entscheidung über die darin vorgesehene Anhebung des Apothekenhonorars für Rezepturen und BtM-Rezepte beansprucht Gabriel jedenfalls für sein Ressort „als federführendes Ministerium für die Arzneimittelpreis-Verordnung“ – und verweist auf das Forschungsprojekt Apothekenhonorar.
Gröhe schlägt in seinem Referentenentwurf vor, das Apotheker für Rezepturen und BtM-Rezepte ab 2017 zusätzlich 100 Millionen Euro Honorar erhalten sollen. Wie für Fertigarzneimittel sollen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Für BtM-Rezepte soll das Honorar auf 2,91 Euro steigen. Außerdem sollen die Arbeitspreise um jeweils einen Euro auf 3,50 Euro, sechs Euro und acht Euro steigen.
Die Erhöhung des Rezeptur-Honorars summiert sich laut Referentenentwurf auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Die Anhebung des BtM-Honorar von 26 Cent auf 2,91 Euro ergibt in der Summe nochmals rund 30 Millionen Euro. Allerdings: Auf das Rezepturhonorar wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Nicht enthalten im Referentenentwurf ist der von Gesundheitspolitikern der Koalition ins Gespräch gebrachte Honorardeckel für Hochpreiser. Im BMG hatte man diesen Vorschlag von Anfang an kritisch gesehen.
Das BMWi habe mit Blick auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie und die Stärkung des Forschungs- und Produktionsstandortes aktiv am Pharmadialog teilgenommen, teilte das Haus von Vize-Kanzler und SPD-Chef Gabriel gegenüber APOTHEKE ADHOC mit.
Für den Gesetzentwurf habe das zuständige Gesundheitsministerium die regierungsinterne Ressortabstimmung eingeleitet: „Das BMWi wird den Gesetzentwurf jetzt umfassend prüfen und seine Stellungnahme in der Ressortabstimmung abgeben“. Eine gewisse Distanz zu einzelnen Inhalten des Referentenentwurf schwingt in der Stellungnahme mit.
Die Entscheidung über das Apothekenhonorar will Vize-Kanzler Gabriel jedenfalls nicht aus der Hand geben: „Das Das BMWi – als das federführende Ministerium für die Arzneimittelpreis-Verordnung – hat zur Prüfung der Apothekenvergütung ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben“, heißt es in der Stellungnahme.
Im Rahmen dieses Projektes solle eine Datengrundlage und eine Berechnungsmethodik zur Prüfung der Erforderlichkeit und des Ausmaßes von Änderungen der Vergütung von Apotheken und Großhandel erarbeitet werden. „Die Ergebnisse des Forschungsprojektes werden voraussichtlich im Herbst 2017 vorliegen“, so das BMWi.
Der Hinweis auf die Prüfung der Erforderlichkeit von Änderungen der Vergütung deutet darauf hin, dass das BMWi dem Vorziehen der Anhebung des Rezeptur- und BtM-Honorars skeptisch gegenübersteht. Im BMWi hätte man es lieber gesehen, wenn die AMPreisV-Anpassung nur im Rahmen des Forschungsprojekts erfolgt wäre.
Streit innerhalb der Koalition gibt es insbesondere in der Frage der Vertraulichkeit der Erstattungspreise für neue Arzneimittel – zwischen den Koalitionsfraktion von Union und SPD, aber auch innerhalb der SPD.
Daher könnte auch das Apothekenhonorar im Zuge der weiteren Beratungen zur politischen Verhandlungsmasse mit ungewissem Ausgang werden. Gabriel hat jedenfalls klargestellt, wer beim Apothekenhonorar die Zügel in der Hand hält.