Pharmadialog-Gesetz

ABDA: Richtige Steuerungsimpulse

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Berlin -

Den Krankenkassen gehen die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Kontrolle der Arzneimittelpreise nicht weit genug, aber immerhin in die richtige Richtung. Die Hersteller sehen darin einen Angriff auf die freie Marktwirtschaft und fühlen sich von der Bundesregierung überrumpelt. Zufrieden mit der Erhöhung des Apothekenhonorars ist naturgemäß die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Präsident Friedemann Schmidt sieht darin „richtige Steuerungsimpulse“.

Trotz des Honorarplus von immerhin 100 Millionen Euro für Rezepturen und BtM-Rezepte fällt die aktuelle Stellungnahme der ABDA zum gestern vorgelegten „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (Pharmadialog-Gesetz) kurz und knapp aus: Der Entwurf des AM-VSG setze an zwei wichtigen Punkten der Arzneimittelversorgung „richtige Steuerungsimpulse“.

ABDA-Präsident Schmidt: „Zum einen wird die Versorgung mit individuellen Rezepturarzneimitteln gestärkt, indem eine Abgabe- und Beratungsgebühr analog zu der bei Fertigarzneimitteln eingeführt wird und die Arbeitspreise für die Herstellung der Rezepturen erhöht werden. Zum zweiten löst der Gesetzgeber eine lang bestehende Bringschuld ein, indem er die seit über vierzig Jahren unveränderte Entschädigung für den Zusatzaufwand der Apotheken beim Umgang mit Betäubungsmitteln substanziell anhebt und auf weitere dokumentationspflichtige Arzneimittel ausdehnt.“

Rezepturarzneimittel und Betäubungsmittel bildeten wichtige Pfeiler der hochwertigen Arzneimittelversorgung in Deutschland. Beide kämen jedes Jahr millionenfach zum Einsatz. „Die Versorgung an diesen Punkten durch eine angepasste Apothekenvergütung zu sichern ist gesundheitspolitisch klug“, so die ABDA.

Den Ersatzkassen gehen die Maßnahmen von Gröhe zur Preiskontrolle bei Arzneimittel nicht weit genug: „Es fehlt insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Strategie zum Umgang mit sehr hochpreisigen Arzneimitteln. Mondpreise wie zum Beispiel bei den neuen Hepatitis-C-Präparaten müssen ein Ende haben. Denn allein im Jahr 2015 musste die gesetzliche Krankenversicherung für diese neuen Arzneimittel 1,4 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben“, kommentierte Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), Ulrike Elsner. Positiv sei zwar, dass das Preismoratorium für Fertigarzneimittel bis 2022 verlängert werde. Dies reiche aber nicht aus, um die Kostenschübe durch hochpreisige neue Arzneimittel zu kompensieren.

Den Umsatz mit neuen Medikamenten im ersten Jahr der Zulassung zu begrenzen, geht nach Ansicht des VDEK in die richtige Richtung. Allerdings sei der vorgesehene Schwellenwert von 250 Millionen Euro viel zu hoch angesetzt.

Auch die Krankenkasse KKH kritisiert die Umsatzschwelle: „Dieser Wert ist viel zu hoch und somit ein äußerst halbherziger Versuch, die Mondpreise der Pharmaindustrie zu begrenzen“, so KKH-Vorstandschef Ingo Kailuweit. Konsequent wäre es, den verhandelten Preis rückwirkend vom ersten Tag an gelten zu lassen. Die Gewinnmargen für Arzneimittel mit echtem Zusatznutzen wären dabei immer noch ausreichend, findet die KKH.

Protest kommt von den Pharmaverbänden. VFA, BAH, BPI, Pro Generika und Bio Deutschland beklagen gemeinsam „Markteingriffe, die im Pharma-Dialog nie Thema waren“. Adressiert damit ist die Verlängerung des Preismoratoriums sowie Möglichkeiten für Erstattungsausschlüsse zugelassener Medikamente.

In einigen Punkten greife der Entwurf zwar Ergebnisse des Pharmadialogs auf. Es fehle jedoch in der konkreten Ausgestaltung wesentlicher Regelungen die zwingend notwendige Klarheit. „Dieser Gesetzentwurf wird sein Ziel, die Verbesserung der Arzneimittelversorgung zu stärken, nicht erreichen“, so die Erklärung.

Kontraproduktive Signale für den Standort Deutschland sehen die Verbände durch die „Beschränkung der freien Preisbildung und eine Umsatzschwelle im ersten Jahr, die einen erheblichen zusätzlichen Eingriff in einem ohnehin durchregulierten Markt darstellen“.

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