Importquote bleibt, Liste gegen Engpässe kommt APOTHEKE ADHOC, 12.04.2016 11:02 Uhr
In Berlin wurden heute die Ergebnisse des Pharmadialogs vorgestellt: Um Lieferengpässen bei Medikamenten entgegenzuwirken, soll eine Liste „besonders versorgungsrelevanter, engpassgefährdeter Arzneimittel“ erarbeitet werden. Der Schutz vor Fälschungen soll verstärkt werden – die Importquote soll aber bestehen bleiben. Rabattververträge sollen künftig so abgeschlossen werden, dass den Unternehmen sechs Monaten Zeit zur Umsetzung bleibt. Einige Maßnahmen sollen noch in der AMG-Novelle untergebracht werden, der Rest soll separat im Sommer verabschiedet werden.
Mit der längeren Frist für Ausschreibungen will Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dem Mittelstand helfen, sich an den Ausschreibungen zu beteiligen. „Diese Frist nach dem Zuschlag stimuliert den Wettbewerb im Sinne der gesetzlich Versicherten“, sagte er bei der Vorstellung der Ergebnisse.
Zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen sollen die zuständigen Landes- und Bundesbehörden künftig schon bei Verdacht auf Fälschungen das Inverkehrbringen der Arzneimittel untersagen können beziehungsweise ihren Rückruf oder ihre Sicherstellung anordnen dürfen. Das ist bereits mit der 4. AMG-Novelle geplant. Außerdem soll die pharmazeutische Industrie Securpharm ausbauen, „um die zukünftig nach europäischen Vorgaben geforderte Echtheitsprüfung von Arzneimitteln zu ermöglichen“.
An der Importquote hält die Regierung fest. Professor Dr. Karl Broich, Chef des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), hatte den Parallelhandel im vergangenen Jahr als „Einfallstor für Fälschungen“ bezeichnet. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat sich mit Blick auf Arzneimittelfälschungen wiederholt für die Abschaffung der Importquote ausgesprochen und plant, eine entsprechende Bundesratsinitiative einzubringen. Auch Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV) meint: „Es ist überholt, die Quote auf Teufel komm raus zu erfüllen, stattdessen sollte das pharmazeutische Know-how greifen.“ Er hatte Anfang Februar noch auf den Pharma-Dialog gesetzt.
Im Kampf gegen Lieferengpässe soll eine Liste notwendiger Arzneimittel erarbeitet werden. Ein „Jour Fixe“ unter Beteiligung der Bundesoberbehörden und Fachkreise soll zudem die Versorgungslage beobachten, bewerten und so mehr Transparenz bei der Versorgung mit Arzneimitteln und Impfstoffen schaffen.
Um den Zugang von Patienten zu hochwertigen und zugleich bezahlbaren Arzneimitteln weiter zu verbessern, sollen Ärzte qualifizierte Informationen über Biosimilars erhalten. Die Dialogpartner wollen außerdem prüfen, wie Biosimilars schneller in die Versorgung gebracht werden können.
Um den schnellen Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln sicherzustellen und gleichzeitig die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) langfristig bezahlbar zu halten, wird bei hochpreisigen neuen Arzneimitteln eine Umsatzschwelle eingeführt. Bei Überschreiten dieser Schwelle soll der Erstattungsbetrag bereits vor Ablauf der Jahresfrist gelten. Weil der Erstattungsbetrag in anderen Ländern als Referenz gilt und damit die Gefahr besteht, dass sich dadurch das Rabattpotenzial verringert, soll der Preis zukünftig ausschließlich den Institutionen zur Verfügung gestellt werden, die ihn zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Zudem soll die sogenannte „Personalisierte Medizin“ besser gefördert werden. Dazu will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Regelungen zur Erstattung von diagnostischen Verfahren verbessern, die darauf abzielen, bei einem Patienten vor Einsatz eines Arzneimittels oder einer Therapie zunächst eine spezielle begleitende Diagnostik durchzuführen, um sicherzustellen, dass das betreffende Arzneimittel auch wirksam ist.
Die Zahl der für Kinder geeigneten Arzneimittel soll erhöht werden, um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Dazu sollen die Besonderheiten von pädiatrischen Präparaten bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln noch besser berücksichtigt werden können.
Beim Thema Antibiotika wurden umfangreiche Maßnahmen beschlossen: Das Bundesforschungsministerium (BMF) will neuartige Therapieansätze und Diagnostika für bakterielle Infektionen fördern. Gemeinsam mit anderen Ländern und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird koordiniert durch das BMG eine Liste mit den weltweit wichtigsten bakteriellen Erregern und Resistenzen erstellt. Die Dialogpartner wollen ihr Wissen in die Erarbeitung einbringen. Das soll dazu beitragen, die Forschung und den Einsatz von Antibiotika besser auf tatsächliche Bedarfe auszurichten.
Das BMG will zusammen mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Informationen für Ärzte und Patienten bereitstellen. Die Industrie will prüfen, ob Gelder in die Aktualisierung von Leitlinien für die Antibiotikatherapie investiert werden können.
Für Arzneimittel, die als Reserveantibiotika für die Versorgung wichtig sind, soll mehr Spielraum bei der Erstattung geschaffen werden: Dazu soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bei der Bildung von Festbetragsgruppen antimikrobieller Wirkstoffe die Resistenz-Situation und -Entwicklung bei der Antibiotikatherapie berücksichtigen. Zudem soll er die Möglichkeit erhalten, diese Arzneimittel von einer Eingruppierung freizustellen.
Zur Sicherung und zur Gewinnung von Fachkräften sollen weitere Anstrengungen unternommen werden: Die pharmazeutische Industrie will dazu ihre bisherigen Ausbildungsangebote verstärken und ältere Arbeitnehmer fördern. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll weiter verbessert werden und Austauschprogramme zwischen Industrie und Wissenschaft sollen die Durchlässigkeit im Ausbildungs- und Beschäftigungssystem erhöhen.