Arzneimittelpreise

Union und SPD haben einen Deal

, Uhr
Berlin -

Die Gesundheitspolitiker der Koalition haben einen Durchbruch im Streit um das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) erzielt. Damit kann das Pharmadialoggesetz wie geplant noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Die SPD verzichtete auf ihre Forderung nach einer niedrigen Umsatzschwelle bei neuen Arzneimitteln. Die CDU gab beim Thema Vertraulichkeit nach. Damit ist auch der Weg frei für die Erhöhung des Apothekenhonorars um 100 Millionen Euro.

Der Kompromiss sieht vor, dass es – anders als im Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vorgesehen – keine Umsatzschwelle für neue Medikamente im ersten Jahr nach der Markteinführung gibt, ab der die Preise auf einen niedrigeren Wert abgesenkt werden müssen. Gröhe hatte 250 Millionen Euro vorgesehen. Jetzt können die Hersteller wie bislang im ersten Jahr der Markteinführung den Preis ohne Umsatzdeckel festlegen. Mit dieser Regelung konnte sich die Union behaupten.

Durchsetzen konnte sich die SPD mit ihrem Nein gegen die der Pharmaindustrie im Pharmadialog zugesagte Vertraulichkeit der verhandelten Erstattungspreise. Auch in Zukunft sollten Ärzte, Patienten und alle anderen wissen, was ein Medikament koste, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach der Nachrichtenagentur Reuters. Die Industrie hatte auf eine weitgehende Geheimhaltung gepocht, weil die deutschen Beträge bei Verhandlungen im Ausland als Referenzpreise gelten. Die wird es nun nicht geben.

Das Preismoratorium für Arzneimittel soll dagegen wie geplant über 2017 hinaus verlängert werden. Die Hersteller bekommen Medikamente damit weiterhin nur auf dem Stand des Jahres 2009 erstattet. Das Moratorium gilt nun bis 2022 weiter. Vereinbart wurde nach Angaben Lauterbachs zudem eine Meldepflicht für nicht lieferbare Arzneien im Krankenhaussektor.

Das Gesetz soll noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden. Am Mittwoch steht die Beratung im Gesundheitsausschuss an. Donnerstag soll der Bundestag das Gesetz beschließen. Der Bundesrat könnte am 31. März zustimmen. In Kraft treten könnte das AM-VSG damit noch im Frühjahr. Mit dem heute gefassten Kompromiss ist auch keine Befassung des Koalitionsausschusses mehr erforderlich. Der für morgen angesetzte Koalitionsgipfel der Parteichefs musste ohnedies wegen Erkrankung von CSU-Chef Horst Seehofer abgesagt werden.

Keine Entscheidung fiel heute über das Rx-Versandverbot. Nach Angaben von Teilnehmer spielte das Thema bei den Beratungen keine Rolle. Damit kann es auch nicht mehr zu einem politischen „Kuhhandel“ zwischen diesen Gesetzesinitiativen kommen.

Das AM-VSG ist im Wesentlichen aus dem mehrjährigen Pharmadialog der Bundesregierung mit den Arzneimittelherstellern und der Wissenschaft hervorgegangen. Enthalten darin ist auch die Erhöhung des Apothekenhonorars um rund 100 Millionen Euro für Rezeptur- und BtM-Gebühren. Wie für Fertigarzneimittel müssen die Krankenkassen für Standard-Rezepturen dann ab in Kraft treten des Gesetzes den Fix-Zuschlag von 8,35 Euro zahlen. Für BtM-Rezepte steigt das Honorar auf 2,91 Euro. Die Erhöhung des Rezeptur-Honorars summiert sich laut Gesetzentwurf auf 70 Millionen Euro, allerdings inklusive Mehrwertsteuer auf Kassenseite. Die Anhebung des BtM-Honorars von 26 Cent auf 2,91 Euro ergibt in der Summe nochmals rund 30 Millionen Euro. Allerdings: Auf das Rezepturhonorar wird der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig. Neben dem Festzuschlag in Höhe von 8,35 Euro sollen die Arbeitspreise um jeweils einen Euro erhöht werden.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr zum Thema
Ausbildungsfonds gerichtlich bestätigt
Bremen: Wer nicht ausbildet, zahlt
Sonderregelung für Mecklenburg-Vorpommern
Notdienst: Drese fordert Pauschale für Teildienste
Mehr aus Ressort
ApoRG in nächster Legislatur
Köpping setzt auf Nachwuchsförderung
Zwischen 0,4 und 1,9 Prozentpunkten
Mehrheit der Kassen erhöht Beitrag

APOTHEKE ADHOC Debatte