FAZ: Kanzleramt bremst Preismoratorium dpa/APOTHEKE ADHOC, 13.12.2013 08:59 Uhr
Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag auf eine Fortführung des Preismoratoriums verständigt. Doch laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat das Kanzleramt die geplante Maßnahme vorerst gestoppt. Demnach soll das Gesetzgebungsverfahren aus terminlichen Gründen nicht mehr in diesem Jahr eingeleitet werden. Die SPD hat laut Bericht aber noch nicht aufgesteckt.
Das Kanzleramt hat dem Bericht zufolge die Vorbereitungen unterbrochen, noch in der kommenden Woche ein Pharmagesetz in den Bundestag einzubringen. Mit der Rechtsänderung sollte verhindert werden, dass der Zwangsrabatt zum Jahreswechsel – wie gesetzlich bislang vorgeschrieben – von 16 Prozent auf 6 Prozent sinkt und zugleich das Verbot von Preiserhöhungen aufgehoben wird.
Damit seien die Maßnahmen erst einmal vom Tisch, mit denen die Kassen 2014 Einsparungen in Höhe von 500 bis 700 Millionen Euro erzielen sollen. Die SPD wolle dies allerdings nicht akzeptieren. „Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“, zitierte die Zeitung Fraktionskreise.
Passiert nichts, könnten die Hersteller zu Jahresbeginn erstmals seit 2010 wieder die Preise erhöhen und müssen nur noch den Rabatt in der alten Höhe von 6 Prozent abführen. Die Koalition will dagegen den Rabatt von 2014 an auf 7 Prozent festschreiben und das Verbot von Preiserhöhungen fortschreiben. Dafür wurde im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Nutzenbewertung des Bestandsmarktes beendet wird.
Das Eingreifen des Kanzleramts ist laut Bericht allerdings in terminlichen Schwierigkeiten begründet. Es bleibe nicht mehr ausreichend Zeit, neue Gesetze bis zum Jahresende rechtssicher zu verabschieden. Der Bundestag könnte Gesetze bis zum Jahresende nur noch in erster Lesung verabschieden. Die für einen rechtsförmigen Beschluss notwendige zweite und dritte Lesung des Parlaments soll nächstes Jahr stattfinden, das Gesetz aber rückwirkend zum Januar in Kraft treten.
Wie die FAZ weiter berichtet, gab es in der Regierung offenbar die Sorge, dass man dieses Verfahren nicht „überstrapazieren“ dürfe. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe die Fraktion daher nicht mit entsprechenden „Formulierungshilfen“ versorgt – auf Wunsch des Kanzleramtes.
Damit hätten die Fraktionen das Gesetz ohne Kabinettsbeschluss als Fraktionsentwurf in den Bundestag einbringen können. Die SPD will sich laut Bericht aber noch nicht geschlagen geben, endgültig gestoppt sei nichts.