Apothekenhonorar

Mattheis hält am Honorardeckel fest Lothar Klein, 26.07.2016 14:59 Uhr

Berlin - 

Um die Vertraulichkeit der Erstattungspreise für neue Arzneimittel zeichnet sich ein Koalitionskonflikt ab. Auch das Apothekenhonorar könnte noch zum Streitpunkt bei er anstehenden Beratung des Pharmadialog-Gesetzes im Bundestag werden. SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis jedenfalls will am Deckel für den variablen Teil des Apothekenhonorars festhalten und den Vorschlag in die Verhandlungen einbringen.  

„Dieser Vorschlag war Teil eines Grundlagenpapiers der SprecherInnen und BerichterstatterInnen der beiden Koalitionsfraktionen. Ich halte das nach wie vor für richtig. Im laufenden Gesetzgebungsprozess wird sich zeigen, ob für diesen Vorschlag Mehrheiten zu finden sind und wie er dann umgesetzt werden kann“, sagte Mattheis gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Derzeit erhalten die Apotheker neben ihrem Fixum von 8,35 Euro einen variablen Aufschlag von 3 Prozent auf den Einkaufspreis. Bei den Großhändlern ist die prozentuale Marge auf einen Betrag von 38,70 Euro gedeckelt. Das soll nun offenbar auch beim Apothekenhonorar geschehen: „Auf Grund des steigenden Anteils von hochpreisigen Arzneimitteln wollen wir das Apothekenhonorar anpassen. Vorgeschlagen wird, dabei den prozentualen Anteil des Apothekenhonorars zu deckeln“, hieß es in dem Papier.

Gezeichnet hatten die Vorschläge neben Mattheis die gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen, Maria Michalk (CDU), sowie die Berichterstatter für Arzneimittel in den jeweiligen Arbeitsgruppen, Michael Hennrich (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD). Die führenden Gesundheitspolitiker der Koalition hatten das Papier im April als Reaktion auf den Pharmadialog präsentiert.

Im BMG wurde der Honorardeckel schon direkt nach Bekanntgabe kritisch gesehen: Das offizielle Statement lautete seinerzeit zwar, die Positionen würden im parlamentarischen Verfahren ausgetauscht. Hinter vorgehaltener Hand hieß es jedoch schon damals: „Das kommt aus dem Nichts und wird auch wieder im Nichts verschwinden.“

Größere Einigkeit gibt es in der Honorarfrage: Die geplante Erhöhung des Rezeptur- und BtM-Honoras begrüßt Mattheis – sie war auch Teil des Fordeurngspakets der Gesundheitspolitiker: „Es ist gut, dass das Bundesgesundheitsministerium diesen Punkt aufgegriffen hat.“ Bisher sei das Wirtschaftsministerium hier mit dem Verweis auf das noch ausstehende Gutachten zur Apothekenvergütung zurückhaltend gewesen. Mattheis: „Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung zu einer einheitlichen Haltung kommen wird, bevor ein Gesetzentwurf verabschiedet wird.“

Ein klares Nein kommt von der zum linken SPD-Flügel gehörenden SPD-Gesundheitsexpertin zur Vertraulichkeit der Erstattungspreise für neue Arzneimittel: „Ich habe mich hier klar geäußert. Eine Geheimhaltung der Preise lehne ich ab“, so Mattheis. Der Entwurf des BMG lasse die genaue Formulierung allerdings offen, „was nun viel Raum für Spekulationen lässt“.

Die SPD werde im Gesetzgebungsverfahren diesen Punkt noch einmal aufgreifen, um hier „eine Präzisierung zu erreichen“, kündigte Mattheis an. In diese Verhandlungen gehe sie mit der „klaren Haltung“, die öffentliche Listung der Preise beizubehalten. „Welche Lösung wir dann finden, wird sich innerhalb des Verfahrens in Verhandlungen zeigen“, so Mattheis.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte gestern das „Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“ (Pharmadialog-Gesetz) vorgelegt. Danach erhalten Apotheker nicht nur 100 Millionen Euro zusätzlich für Rezepturen und BtM-Rezepte. Anlass für die Gesetzgebung war der gut zweijährige „Pharmadialog“ zwischen Bundesregierung, Arzneimittelherstellern und Wissenschaft. Ziel war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Branche in Deutschland.

Kernpunkt waren Korrekturen am AMNOG. Die aus Sicht der Hersteller wichtige Frage der Vertraulichkeit der Erstattungspreise ist aber nach wie vor ungeklärt. Das BMG schlägt vor, die Erstattungspreise Ärzten, Apothekern und anderen notwendigen Stellen bekannt zu machen. Im Referentenentwurf findet sich allerdings nur die Absichtserklärung zur Vertraulichkeit. Die Details sollen im Zuge der weiteren Gesetzesberatung in einer Verordnung geregelt werden.