Preisbindung

Phagro fürchtet EU-Großhändler

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Berlin -

Der Großhandelsverband Phagro begrüßt, dass die Temperaturvorschriften nun auch auf den Versand von Arzneimitteln aus dem EU-Ausland angewendet werden. Dies wird im Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken (VOASG) klar geregelt, das heute im Gesundheitsausschuss beraten wurde und morgen im Bundestag beschlossen werden soll. Allerdings bleibt das VOASG laut Phagro ohne Lösung für den Erhalt des Gleichpreisigkeitsgebots auf Großhandelsebene.

„Die Corona-Pandemie zeigt uns Tag für Tag, wie wichtig eine sichere, schnelle und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln ist. Wir begrüßen deshalb ausdrücklich die klare Regelung im VOASG, dass die Temperaturvorschriften für den Transport von Arzneimitteln auch beim Versand aus dem EU-Ausland eingehalten werden müssen. Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt“, sagt der Phagro-Vorsitzende André Blümel.

„Gleichzeitig bedauern wir, dass der Gesetzgeber die Chance verstreichen lässt, mit dem VOASG das Gebot der Gleichpreisigkeit auch auf Großhandelsebene zu erhalten und damit für eine wettbewerbliche Gleichbehandlung in- und ausländischer Großhändler zu sorgen“, so Blümel.

Der Phagro hatte gefordert, dass die Preisregeln auf Großhandelsebene auch dann gelten müssen, wenn Großhändler aus dem EU-Ausland an Apotheken in Deutschland liefern. Diese Verpflichtung ergab sich bisher aus dem Gleichpreisigkeitsgebot im Arzneimittelgesetz (AMG). Die entsprechende Regelung wird durch das VOASG gestrichen. Die Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln in Deutschland wird künftig über das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt und gilt damit nicht mehr für Großhändler aus dem EU-Ausland.

„Auch wenn unsere Forderung durch den Gesetzgeber zunächst nicht berücksichtigt wurde, müssen und werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass pharmazeutische Großhändler in Deutschland unter den gleichen Wettbewerbsbedingungen arbeiten können, wie Großhändler aus dem EU-Ausland“, kündigt Blümel an. Andernfalls drohe eine preisrechtliche Diskriminierung, die die Mischkalkulation und damit das gesamte Geschäftsmodell des vollversorgenden Großhandels in Deutschland aushebeln. Unter diesen Bedingungen kann der Großhandel seinen gesetzlichen Versorgungsauftrag in Zukunft nicht mehr erfüllen.

 

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