Großhandelshonorar

Phagro: 3,26 Prozent plus Pauschale

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Mindestens 35 Cents wollen Deutschlands Pharmagroßhändler künftig an einer Arzneimittelpackung verdienen. Dies geht aus dem Vorschlag des Branchenverbandes Phagro an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hervor, der APOTHEKE ADHOC vorliegt. Der Festzuschlag steigt mit dem Wert der Packung und kann nicht als Rabatt an die Apotheken weitergegeben werden. Zusätzlich zur Pauschale soll es einen Aufschlag in Höhe von 3,26 Prozent geben, über den die Lieferanten frei verfügen können.

Die Mindestpauschale gilt für Produkte mit einem Herstellerabgabepreis von bis zu 9,81 Euro, danach werden 70 Cents fällig. Kostet ein Präparat mehr als 50 Euro, wollen die Großhändler 2,50 Euro abrechnen. Für Betäubungsmittel gilt ein Festzuschlag von 5 Euro, für Kühlkettenartikel liegt er bei 4 Euro, für Kühlware bei 3 Euro.

Laut Phagro sollen mit der Pauschale die Fixkosten der Großhändler gedeckt werden. Diese hat der Verband unter Berücksichtigung des Gesamtsortiments anhand der Zahlen des vergangenen Jahres auf 85 Cents je Packung errechnet. Um Rosinenpickerei am unteren Ende zu verhindern, wurden die Mischkalkulation weiter aufgelöst und der Festzuschlag abgestuft.

Bei knapp 700 Millionen zu Lasten der Kassen abgegebenen Packungen summieren sich die Pauschalen auf ein Gesamtvolumen von rund 560 Millionen Euro, das entspricht der Hälfte der Großhandelsspanne. Bei kostenneutraler Umstellung bleibt damit der prozentuale Zuschlag von 3,26 Prozent, der wie bisher bei 72 Euro gekappt wird.

Auch die Industrie wird verpflichtet, den Fixzuschlag bei der Direktbelieferung von Apotheken zu erheben. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Hersteller auf die komplette Großhandelsspanne verzichten. Laut Phagro nutzen die Pharmafirmen die Direktbelieferung, um detaillierte Abverkaufsdaten zu sammeln.

Fraglich ist nun, wie das BMG mit den vorgeschlagenen Zahlen umgehen wird. Im vergangenen Jahr hatte der Phagro 93 Cents plus 3 Prozent vorgeschlagen und sollte am Ende auf 70 Cents zuzüglich 1,5 Prozent gedrückt werden. Im Eckpunktepapier wurde bereits angekündigt, einen Teil der „Funktionsrabatte“ der Apotheken abzuschöpfen. Die Aufteilung der Großhandelsspanne in Pflicht und Kür könnte eine gute Vorlage sein.

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