Pflege

Kritik an Pflegezeit

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Berlin -

Die Opposition hat die geplanten Möglichkeiten, Pflege und Beruf in

Einklang zu bringen, als unzureichend kritisiert.

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) sprach bei der ersten

Beratung ihres Gesetzentwurfs im Bundestag dagegen von einem Schritt zur

Familienarbeitszeit: „Wir machen es möglich, eine Zeit lang die

Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben.“

Künftig sollen Arbeitnehmer bei einem neuen Pflegefall in der Familie zehn Tage lang zur Organisation der Pflege bezahlt im Job pausieren können. Aus der Pflegekasse sollen dafür rund 100 Millionen Euro pro Jahr fließen. Bis zu zwei Jahre können sie zudem künftig im Job kürzertreten und ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren (Familienpflegezeit genannt). Ein zinsloses Darlehen soll bis zur Hälfte des dadurch fehlenden Nettogehalts abdecken. Der bereits bestehende Rechtsanspruch auf sechs Monate komplette, wenn auch unbezahlte Auszeit (Pflegezeit genannt) bleibt erhalten. Auch dafür gibt es ein zinsloses Darlehen.

Der Linken-Familienpolitiker Jörn Wunderlich bemängelte, dass 5,6 Millionen Menschen bei der Familienpflegezeit leer ausgingen. So viele Menschen seien in Betrieben mit weniger als 15 Mitarbeitern beschäftigt – für diese soll die Möglichkeit nicht gelten. Etwa im Bau- und Gaststättengewerbe sei jeder Zweite ausgeschlossen.

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, sagte: „Dadurch werden Beschäftigte in diesen Betrieben mit ihrer Pflegesituation alleingelassen und benachteiligt.“ Die Grünen-Pflegeexpertin Elisabeth Scharfenberg kritisierte, die zehntägige bezahlte Auszeit dürfte in vielen Fällen kaum ausreichen, um sich im Pflegedschungel zurecht zu finden und alles zu regeln.

Auch dem Deutschen Gewerkschaftsbund gehen die Pläne nicht weit genug. DGB-Vize Elke Hannack sagte der Deutschen Presse-Agentur, inakzeptabel sei, „dass das Familienpflegezeitgesetz nicht für die Beamtinnen und Beamten gelten soll“. Für Beamte fehle auch die zehntägige Entgeltersatzleistung. Die Bundesregierung entgegnete, dies sei im Beamtenrecht zu regeln. Geprüft werde derzeit, wie die Regelungen übertragen werden könnten.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände warnte vor unnötigen Belastungen für Betriebe: „Da die Unternehmen Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen schon heute möglichst durch passgenaue und individuelle Regelungen unterstützen, ist kein neues bürokratisches Gesetz notwendig.“ Der neue Teilzeitanspruch von bis zu zwei Jahren sei kostenträchtig und nur schwer handhabbar.

Der Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Ulrich Schneider, lobte das Gesetz: „Wer miterlebt hat, mit welch harten Bandagen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände hier zum Teil gekämpft haben, um diesen Rechtsanspruch zu verhindern, weiß auch die politische Leistung der Familienministerin zu würdigen.“

 

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