Kabinett beschließt Pflegereform dpa/APOTHEKE ADHOC, 28.05.2014 09:03 Uhr
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf für umfassende Veränderungen in der Altenpflege beschlossen. Geplant sind zwei Reformstufen: Angehörige, Betroffene und Pfleger sollen ab 2015 unter anderem von höheren Leistungen und mehr Betreuungspersonal profitieren. Zwei Jahre später sollen dann deutlich mehr Menschen Geld aus der Pflegeversicherung bekommen, vor allem Demenzkranke. Dafür will die Bundesregierung rund 20 Jahre nach Einführung der Versicherung das Verfahren der Einstufung grundsätzlich umstellen und einen neuen Pflegebegriff einführen.
Der Pflegebeitragssatz von 2,05 Prozent (Kinderlose: 2,3 Prozent) soll um insgesamt 0,5 Punkte steigen. Gut eine Milliarde Euro pro Jahr soll in einen Vorsorgefonds fließen. Damit sollen ab 2035 die Beiträge stabil gehalten werden, wenn die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Nun werden die Pläne im Bundestag und Bundesrat beraten, der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf allerdings nicht zustimmen.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) bezeichnete den Beschluss als „gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und die Pflegekräfte, die eine unverzichtbare Arbeit leisten“.
Die SPD stellt sich gegen den geplanten Vorsorgefonds. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, kritisierte: „Das Geld in einen Fonds einzuspeisen, rechnet sich nicht, denn Geld, das so angelegt wird, hat einen hohen Realwertverlust.“ Gröhe beharrte aber auf der Einführung des Spartopfs: „Das war vereinbart, das setzen wir um, das ist sinnvoll.“
Der GKV-Spitzenverband bezeichnete den Neuregelungen als „die richtigen Schritte“ – allerdings müsse mehr passieren: Um den Pflegeberuf attraktiver zu machen, plädiert der Spitzenverband für eine Ausbildungsreform. Nach einer Grundausbildung solle eine Spezialisierung in Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege folgen. Die Kassen kritisieren außerdem, dass viele Auszubildende Schulgeld bezahlen müssen. Die Ausbildungskosten sollten aus Sicht des Verbands auf alle Pflegeeinrichtungen umgelegt werden.
Der Sozialverband VdK fordert, die Pflegereform zügig umzusetzen. „Vor allem die Einführung eines ganzheitlichen Pflegebedürftigkeitsbegriffs geht noch viel zu zögerlich voran“, kritisiert der Verband.
Eugen Brysch, Vorsitzender der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisiert, dass die Bedürfnisse der Sterbenden bisher ausgeklammert worden seien. Der Pflegevorsorgefonds sei für die junge Generation zu klein und anfällig für „Begehrlichkeiten zukünftiger Finanzminister“.