Drei Monate nach der Einigung der Koalitionspartner auf eine Pflegereform hat das Ressort von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) einen Referentenentwurf vorgelegt. Der Entwurf wurde am Dienstag an alle betroffenen Verbände verschickt. Zwei Punkte sind in der Koalition weiter strittig, wie aus dem 260 Seiten umfassenden Entwurf hervorgeht.
So besteht noch keine Übereinkunft, wie der bis zu zehn Tage dauernde Pflegeurlaub bezahlt werden soll. Arbeitnehmer haben danach Lohnersatzanspruch auf 70 Prozent des Bruttolohns. Die Pflegeversicherung gewährt diesen für maximal fünf Tage. Umstritten sind auch Regeln für den Wechsel zwischen privaten Versicherungen.
Mit der Reform sollen die Pflegeheime schärfer kontrolliert werden: Regelprüfungen werden mindestens alle drei Jahre sowie unangemeldet vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Die Pflege-Einrichtungen können die Prüfungen unter Umständen auch selbst veranlassen, was die Kassen kritisieren. Ferner sieht der Entwurf die bereits bekannten Vorhaben einer Beitragsanhebung, der Dynamisierung der Leistungen, der sechsmonatigen Pflegezeit und der besseren Hilfe für Betroffene und Angehörige durch Pflegestützpunkte und Begleiter vor.
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