Pflegereform passiert Bundestag APOTHEKE ADHOC, 04.07.2014 12:36 Uhr
Der Bundestag hat heute in der ersten von drei Lesungen das Pflegestärkungsgesetz beraten, durch das die Situation in der Pflege in dieser Wahlperiode verbessert werden soll. Das erste von zwei Gesetzen sieht ab dem 1. Januar 2015 Veränderungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und für Pflegekräfte vor.
Mit dem Gesetz werde ein klares Signal für eine gute Pflege in Deutschland gesetzt, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). „Ab Januar 2015 werden wir Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, aber auch ihre Angehörigen deutlich stärker unterstützen.“
Durch das erste Pflegestärkungsgesetz werden alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung erhöht. Unterstützungsangebote wie die Kurzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachpflege können besser in Anspruch genommen werden. Außerdem werden erstmals Entlastungsleistungen für die häusliche Pflege eingeführt. Damit wird auch die nachbarschaftliche Hilfe in Deutschland gestärkt. Für Verbesserungen in der häuslichen Pflege stehen damit jährlich zusätzlich rund 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung.
Mit weiteren Mitteln in Höhe von rund 1 Milliarde Euro wird die Arbeitssituation in Pflegeeinrichtungen verbessert. In stationären Einrichtungen werden die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass bis zu 20.000 zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt werden können.
Außerdem werden rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr in den Pflegevorsorgefonds fließen. Gröhe will damit den Beitragssatz der Pflegeversicherung stabilisieren, wenn die geburtenstarken Jahrgänge 1959 bis 1967 ins Pflegealter kommen. SPD-Gesundheitspolitikerin Hilde Mattheis hatte sich bis zuletzt gegen einen solchen Fonds ausgesprochen, obwohl dieser bereits im Koalitionsvertrag vereinbart gewesen war. Grund war die Befürchtung, dass der Fonds angesichts niedriger Zinsen und Inflation real an Wert verlieren würde. SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach hatte die Einrichtung des Fonds dagegen verteidigt.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum 1. Januar um 0,3 Prozentpunkte angehoben. Damit stehen jährlich zusätzlich rund 3,6 Milliarden Euro für die Pflege zur Verfügung.
Das Bundesgesundheitsministerium arbeitet nun am zweiten Pflegestärkungsgesetz, mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren in der Pflege eingeführt werden sollen.