Pflegebedürftigkeitsbegriff

AOK will Ärzte draußen halten

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Die Apotheker bleiben beim Präventionsgesetz außen vor, weil der GKV-Spitzenverband in erfolgreich Bedenken gegen ihre Beteiligung geäußert haben. Doch auch die Rolle der Ärzte wollen einzelne Kassen beschränken: Der AOK Bundesverband möchte nicht, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bei der Erarbeitung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligt werden.

„Weshalb die Kassenärztliche Bundesvereinigung am Verfahren zu beteiligen ist, kann nicht nachvollzogen werden“, heißt es in der Stellungnahme der AOK. Das Präventionsgesetz der Bundesregierung sieht in Artikel 118 vor, dass der GKV-Spitzenverband „Verbände sowie maßgebliche Organisationen“ an der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beteiligt. Dieser soll 2017 stehen.

Die AOK will die Ärzte in diesem Passus des Gesetzesentwurfs ersatzlos streichen. Stattdessen will der Bundesverband lediglich mit den Spitzenverbänden der Pflege- und Krankenkassen, dem Medizinischen Dienst sowie den Bundesverbänden der Pflegeberufe und den Vertretern aus Freier Wohlfahrtspflege, Sozialhilfeträgern, Kommunen, Heimen und ambulanten Pflegern reden.

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