Bundesregierung

Pflege-Mindestlohn kommt dpa, 14.07.2010 09:11 Uhr

Berlin - 

Knapp 600.000 Pflegekräfte erhalten ab dem 1. August einen
gesetzlichen Mindestlohn. Nach monatelangem Tauziehen billigte das
Bundeskabinett eine entsprechende Rechtsverordnung von Arbeitsministerin
Ursula von der Leyen (CDU). Als verbindliche Untergrenze gilt künftig
ein Stundenlohn von 8,50 Euro in den westdeutschen Bundesländern und
Berlin sowie von 7,50 Euro in Ostdeutschland. Im Januar 2012 und im Juli
2013 werden die Sätze noch einmal um jeweils 25 Cent angehoben.

Die Regelung, die nicht vom Bundestag bestätigt werden muss, gilt bis
Ende 2014. Damit ist auch die Forderung von Bundeswirtschaftsminister
Rainer Brüderle (FDP) vom Tisch, den Pflege-Mindestlohn bis Ende 2011 zu
befristen. Die Untergrenze wird aber - wie andere Mindestlöhne auch - im
nächsten Jahr auf ihre Wirkung überprüft.

In Deutschland arbeiten etwa 800.000 Menschen in der Pflege, aber nicht
alle von ihnen fallen unter die neue Regelung. Die
Mindestlohn-Verordnung gilt nach Angaben des Arbeitsministeriums nur für
Arbeitnehmer, die überwiegend „Grundpflegeleistungen“ erbringen. Dazu
gehören etwa das Waschen der Patienten, Hilfe beim Anziehen oder
Treppensteigen sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das Füttern.
Ausgeschlossen bleiben reine Haushaltshilfen sowie Auszubildende und
Praktikanten.