Pflanzenschutzmittel

Citrusschale: Unbehandelt bedeutet nicht unbehandelt

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Die Schale von Orangen mit der Kennzeichnung „unbehandelt“ nutzen Verbraucher besser nicht zum Verfeinern von Speisen. Denn der Hinweis bedeute lediglich, dass die Schale nur nach der Ernte nicht mit Konservierungsmitteln behandelt worden ist, erläutert die Verbraucherzentrale Sachsen. Rückstande von chemischen Pflanzenschutzmitteln, die der Erzeuger während des Wachstums eingesetzt hat, könnten dagegen sehr wohl in der Schale stecken.

Nach der Ernte behandelte Apfelsinen tragen zum Beispiel die Kennzeichnung „konserviert“ oder „gewachst“. Um zu verhindern, dass Pestizidrückstände von solchen Früchten weitergetragen werden, sollten sich Verbraucher nach dem Reinigen der Früchte die Hände gründlich waschen, bevor sie diese essen oder weiterverarbeiten.

Orangen aus ökologischem Anbau werden den Verbraucherschützern zufolge nicht mit Pestiziden und Mitteln zur Schalenkonservierung behandelt. Ihre abgeriebenen Schalen eignen sich daher, um zum Beispiel Kuchen oder Süßspeisen zu verfeinern. Grundsätzlich sollten alle Zitrusfrüchte vor dem Verzehr gut gewaschen werden.

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