Am 24. April hat Pharmaziestudent Benedikt Bühler beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition für ein Rx-Versandhandelsverbot eingereicht. Normalerweise dauert die Bearbeitung circa vier Wochen. Die Frist ist abgelaufen. Bis jetzt liegt Bühler aber immer noch keine Entscheidung vor und veröffentlicht ist die Petition auch noch nicht. Über die Gründe schweigt sich der Ausschuss aus und verweist auf seine Verfahrensgrundsätze. Bühler mutmaßt über politische Gründe.
Bereits im Februar startete Bühler seinen persönlichen Feldzug für das Rx-Versandverbot. Der 19-jährige Pharmaziestudent schrieb einen Brief an CDU-Chefin Annegret Annegret Kramp-Karrenbauer. Darin erinnerte er sie an das im Koalitionsvertrag niedergeschriebene Versprechen. Bühler schrieb weitere Briefe nicht nur an Politiker, sondern auch an den ABDA-Präsidenten. Unter #MitUnsNicht initierte er eine Facebook-Kampagne und startete eine Petition auf Open Petition zum Rx-Versandverbot.
Am 24. April reichte er seine Petition zusätzlich beim Bundestag ein. „Rx-Versandverbot jetzt!“, lautet der Titel. Seit der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2016 die Arzneimittelpreisbindung für ausländische Versender aufgehoben habe, rutschten Vor-Ort-Apotheken in eine wirtschaftliche Schieflage. Ausländische Anbieter wie DocMorris lockten ihre Kunden mit Rabatten, die deutsche Apotheken nicht geben dürften, argumentiert Bühler.
Überlebenswichtige Rezepte würden so aus dem deutschen Apothekensystem abgezogen. Das gefährde die Zukunft von Vor-Ort-Apotheken und die wohnortnahe Versorgung und Sicherheit von Patientinnen und Patienten. „Mit unserer Petition und Kampagne #MitUnsNicht! wollen wir erreichen, dass das im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU festgeschriebene Rx-Versandverbot endlich umgesetzt wird“, so der Petitionstext.
„Weshalb zögert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn?“, fragte sich Bühler und lieferte gleich die Antwort mit. Weil das Rx-Versandverbot Spahns marktliberalem Verständnis und seiner Vorstellung einer vernetzten Gesundheitsversorgung widerspreche. „Oder spielen alte Freundschaftsbande zu Max Müller eine Rolle?“, so Spahn. Der Status Quo jedenfalls mache es großen ausländischen Playern leicht, sich im deutschen Gesundheitssystem zu etablieren und öffentliche Apotheken zu verdrängen. Dann zählt Bühler die Wettbewerbsvorteile der Versender auf: Medikamente online zu bestellen, sei ohne vorherige Beratung möglich.
Jetzt zögert der Petitionsausschuss und will sich zum Stand des Verfahrens nicht äußern. Anhand der Verfahrensordnung werde man entscheiden, ob die Petition zulässig sei und veröffentlicht werde, heißt es nur. Dabei mischt aber auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit. „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden“, lautet der oberste Petitionsgrundsatz: „Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland.“ Eine Petition muss schriftlich eingereicht werden und Namen und Adresse des Petenten enthalten. Eine in Papierform eingereichte Petition muss ansonsten keine besonderen Formvorschriften erfüllen, jedoch vom Petenten handschriftlich unterschrieben werden.
Nach Eingang der Petition bittet der Ausschuss dann das zuständige Bundesministerium, in Bühlers Angelegenheit das BMG, um eine Stellungnahme. Diese wird vom Ausschussdienst geprüft. „Ergibt die Prüfung des Ausschussdienstes unter Berücksichtigung der Stellungnahme, dass die Petition keinen Erfolg haben wird, kann das Petitionsverfahren abgeschlossen werden“, so die Petitionsregeln.
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