Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung, dass in Apotheken starke Schmerzmittel künftig nicht mehr ausgetauscht werden müssen. Eine entsprechende Petition wird jetzt an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weitergeleitet.
Im Februar 2011 hatte die Präsidentin der Deutschen Schmerzliga, Marianne Koch, eine Petition eingereicht, dass die dem Betäubungsmittelgesetz unterstellten Schmerzmittel von der Substitutionspflicht ausgenommen werden sollen. In der öffentlichen Anhörung im Mai vergangenen Jahres hatte Koch auf die Probleme bei der Umstellung der Schmerzpatienten aufmerksam gemacht: Es sei ohnehin schwierig, die richtige Dosierung zu finden. Wenn dann das Arzneimittel ausgetauscht werde, müsse der Patient im Grunde wieder neu eingestellt werden, so Koch.
Der Petitionsausschuss begründet seine Empfehlung damit, dass laut Rahmenvertrag Ausnahmen von der Austauschpflicht möglich sind. So kann von der Substitution abgesehen werden, wenn pharmazeutische Bedenken vorliegen. Um „subjektive Vorlieben“ von Apothekern oder Ärzten für bestimmte Firma oder Präparate zu unterbinden, hatte das BMG in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass diese Bedenken „im Rahmen des zumutbaren“ auch geprüft werden müssen.
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