Bürgerkampagne gegen Lauterbachs Pläne

Petition gegen Homöopathie-Streichung

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Berlin -

Die Bürgerkampagne „weil’s hilft!“ hat eine Bundestagspetition gegen die geplante Streichung der Satzungsleistungen für Homöopathie und anthroposophische Medizin in den gesetzlichen Krankenkassen gestartet. Die Streichung sei unfair, insbesondere ärmeren Patientinnen und Patienten gegenüber, so das Bündnis. In seiner Begründung warf „weil’s hilft!“ dem Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor, nicht aus medizinischen, sondern persönlichen Gründen vorzugehen.

„Der Vorschlag Lauterbachs ist aus unserer Sicht nicht geeignet, die Gesundheitsversorgung zu verbessern oder Kosten einzusparen“, sagt Dr. Stefan Schmidt-Troschke, geschäftsführender Vorstand von Gesund Aktiv und Initiator von „weil’s hilft!“. „Vielmehr ist er ein Versuch, Patientinnen und Patienten zu bevormunden und beschädigt so das Vertrauen der Menschen in die Politik.“

Kaum Kosteneinsparung

Zusätzlich habe sich das von der Bürgerkampagne „weil’s hilft!“ initiierte Bündnis brieflich an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sowie weitere Kabinettsmitglieder gewandt, um die von Lauterbach angekündigte Streichung von freiwilligen Satzungsleistungen zu stoppen.

Das Bündnis lehnt die Streichung von Satzungsleistungen aus folgenden Gründen ab:

  • Es würden kaum Kosten gespart: Laut Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse oder der mkk-meine krankenkasse lägen die Kosten im „Promillebereich“ ihrer Gesamtausgaben.
  • Es handle sich bereits jetzt um freiwillige Leistungen der Krankenkassen, die diese aus eigenen Mitteln erstatten. Die Versichertengemeinschaft insgesamt würde nicht belastet. Es bestehe somit kein Handlungsbedarf, denn jeder, der nicht für Homöopathie oder anthroposophische Medizin bezahlen möchte, kann bereits jetzt die Krankenkasse wechseln.
  • Der Vorstoß führe zu einer Verringerung der Therapiemöglichkeiten und zu sozialer Benachteiligung in der Gesundheitsversorgung.
  • Es gäbe diverse qualitativ-hochwertige klinische Studien, die der homöopathischen und anthroposophischen Medizin in verschiedenen Indikationsfeldern eine sehr gute Wirksamkeit attestierten – und zwar über den vielzitierten Placeboeffekt hinaus. Da auch für viele Leistungen in der Regelversorgung der GKV die Evidenz fehlt, erscheine der Vorstoß des Gesundheitsministers nicht medizinisch, sondern persönlich motiviert.
  • Während andere Methoden und Verfahren im Rahmen von Satzungsleistungen erhalten blieben, würde willkürlich zwei Therapierichtungen herausgegriffen. Das sei diskriminierend und nicht sachgemäß.

Die Petition ist seit dem 8. Februar vom Bundestag veröffentlicht und wurde bereits von über 23.000 Menschen mitgezeichnet. Ziel des Bündnisses ist, bis zum 7. März mindestens 50.000 Unterschriften zu erhalten, um das Anliegen im Petitionsausschuss des Bundestages vorzutragen und zu diskutieren.

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