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Petition gegen ePa-Änderung

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Berlin -

Aktuell wird die elektronische Patientenakte (ePa) dann geführt, wenn die Patienten dem explizit zustimmen. Das soll sich künftig nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ändern. Gemäß einer Widerspruchslösung (Opt-out) wird dann die ePa erstellt, wenn nicht widersprochen wird. Das war am Montag auch während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses Thema.

Edgar Franke (SPD) strich die Vorzüge dieser Änderung heraus: Ärzte könnten so ihre Entscheidungen auf besserer Datengrundlage treffen, unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen würden vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen durch Arzneimittel frühzeitig erkannt. Am Ende gewinnen die Patient:innen mehrfach – auch durch übrig bleibende Zeit für die Betreuung, so Franke.

Allgemeinmedizinerin Dr. Simone Connearn hatte hingegen eine Petition eingereicht, die diese Änderung hin zur Opt-out-Lösung verhindern will. Würden Ärzt:innen verpflichtet, die Akte zu füllen, werde damit die Schweigepflicht abgeschafft – diese Eingabe wurde knapp 60.000 Mal innerhalb von vier Wochen unterzeichnet. „Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher“, schreibt Connearn in ihrer Petition. Zentrale Datenspeicher seien niemals sicher und eine zentrale Speicherung der ePa ohne ausdrückliche Einwilligung daher nicht tragbar. Dies stelle einen Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung dar.

„Wir wollen sichere digitale Verbindungen, um Befunde schnell zu übermitteln“, so der ebenfalls gegen die Änderung argumentierende Psychotherapeut Dr. Andreas Meißner. Behandelnde und Behandelte dürften nicht zu Datenlieferanten umfunktioniert werden. Unwissend und überrumpelt würden viele Patient:innen nicht von ihrem Recht Gebrauch machen, zu widersprechen.

Die Versicherten würden vorab „transparent und verständlich“ über die ePa und über ihre Widerspruchsrechte informiert, so eine BMG-Vertreterin, und hätten genügend Zeit, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Die Daten seien durch die verschlüsselte Übertragung sicher. Angreifer bekämen keinen Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten. Zugriff gibt es demnach nur für die an der konkreten Behandlung beteiligten Leistungserbringer. Zudem werde jeder Zugriff auf die ePa protokolliert.

Für Forschungszwecke sollen die Daten pseudonymisiert werden, worin die Petentin ebenfalls ein großes Problem sieht. Connearn blieb bei ihrer Einschätzung, dass mit der Änderung zur ePa das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gebrochen werde, ohne Mehrwert für Patient:innen.

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