Personalkosten

Mindestlohn steigt 2017 auf 8,80 Euro

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Berlin -

Apotheken und Großhändler müssen sich wieder auf steigende Personalkosten einrichten: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 voraussichtlich um 30 Cent auf 8,80 Euro. Das wäre eine Steigerung um 3,5 Prozent. Zur Jahresmitte wird die Mindestlohn-Kommission den neuen Wert auf Grundlage der Tarifsteigerungen des vergangenen Jahres und der Tarifabschlüsse im ersten Halbjahr 2016 festlegen. Die Gewerkschaften fordern mindestens neun Euro Mindestlohn.

Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro war von der großen Koalition zum 1. Januar 2015 eingeführt worden. Zum 1. Januar 2017 schreibt das Gesetz die erste Erhöhung vor. „Danach hat die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen“, heißt es weiter im Gesetz. Derzeit erhalten in Deutschland etwa 3,6 Millionen Beschäftigte den Mindestlohn – darunter auch Hilfs- und Reinigungskräfte in Apotheken und vor allem die meisten Fahrer des Arzneimittelgroßhandels.

Auf der Grundlage des sogenannten Tarifindexes des Statistischen Bundesamtes steigt der Mindestlohn voraussichtlich um etwa 3,5 Prozent. Im Tarifindex werden rund 500 Tarifabschlüsse berücksichtigt. Bei der Festlegung des neuen Mindestlohnes ist die Kommission nicht frei. Sie muss sich an den Tarifabschlüssen orientieren, aber auch die Wettbewerbsbedingungen auf dem Arbeitsmarkt im Auge behalten.

Für eine Abweichung davon wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Angesichts der Zusammensetzung ist dies jedoch unwahrscheinlich: Drei Vertretern von Arbeitgeberverbänden sitzen drei Gewerkschafter gegenüber. Dazu kommen zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler sowie der Vorsitzende. Bis zum 30. Juni muss die Kommission über die Erhöhung Anfang kommenden Jahres beschließen.

In dem ehrenamtlichen Gremium sitzen auf der Arbeitgeberbank Reinhard Göhner (Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände), Valerie Holsboer (Gastronomie) und Karl-Sebastian Schulte (Handwerk). Die Gewerkschaften werden vertreten von Robert Feiger (IG BAU), Stefan Körzell (DGB) und Michaela Rosenberger (Nahrung, Genuss, Gaststätten).

Als Vorsitzender fungiert der Jurist Jan Zilius, der in den 1980er Jahren für die IG BCE tätig war und dann im Management von RWE arbeitete. Bei einem Patt hat Zilius die entscheidende Stimme.

Das gewerkschaftseigene Forschungsinstitut WSI hat bereits eine eigene Rechnung für den neuen Mindestlohn aufgemacht: Der Tarifindex des Statistischen Bundesamtes weist für 2014 eine durchschnittliche Lohnsteigerung von 2,9 und für 2015 von 2,5 Prozent aus. Da alle zwei Jahre laut Gesetz eine Erhöhung fällig wird, schlägt das WSI die Prozente der beiden Jahre auf die 8,50 Euro und kommt auf 8,97 Euro.

Seit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) hatten die Großhändler damit begonnen, die zusätzlichen Kosten auf die Apotheken umzulegen: Noweda verlangt von ihren Kunden im Osten einen Zuschlag von 1,43 Euro pro Tour. Bis zu 30 Prozent höhere Logistikkosten beklagte Sanacorp-Chef Dr. Herbert Lang.

Phoenix verlangt seit Juli 2015 eine „Mindestlohnbeteiligung“ von 1,38 Euro pro Tour. Der Außendienst sollt mit den Apotheken über eine Reduzierung der Tourenfrequenz sprechen, um Kosten zu sparen. Seit September 2015 erhebt Gehe einen „Belieferungsbeitrag“ von 1,36 Euro pro Tour.

Auch in den Apotheken wurde der Mindestlohn für den Nachtdienst umgesetzt: Seit 2015 wird jede Stunde im Nacht- und Notdienst mit 8,50 Euro vergütet. Für den zehnstündigen Zeitraum von 22 Uhr bis 8 Uhr morgens erhalten Apotheker, Pharmazie-Ingenieure und Apothekerassistenten jetzt entweder 5,5 Stunden Freizeit gewährt – statt bisher 3,5 Stunden – oder eine Vergütung von 85 Euro.

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