Personal, Räumlichkeiten, Hausbesuche: Das rät der Anwalt Patrick Hollstein, 19.01.2022 10:43 Uhr
Wer seinen Kund:innen demnächst Corona-Impfungen anbieten möchte, muss sich mit fachlichen und rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Was aus juristischer Sicht zu beachten ist, erklärte der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas von der Kanzlei Friedrich Graf von Westphalen im APOTHEKE ADHOC Webinar. Auf Nachfragen der Zuschauer:innen erläuterte er unter anderem, welche Aufgaben das Personal der Apotheke übernehmen kann, welche Anforderungen an die „geeigneten Räumlichkeiten“ bestehen und wie groß der Aktionsradius der Apotheken sein sollte. Das ganze Webinar zum Anschauen finden Sie hier.
Was ist bei der Selbstauskunft zu beachten?
Die Apotheker:innen müssen erklären, dass sie die Schulung absolviert haben, dass sie über geeignete Räumlichkeiten verfügen und ebenso über den entsprechenden Versicherungsschutz. „Man muss der Selbstauskunft keine weiteren Dokumente hinzufügen“, so Douglas. Die entsprechenden Unterlagen sollte man aber zur Hand haben, sollte es zu Nachfragen kommen, rät der Anwalt.
Falls die eigene Kammer ein solches Formular zur Selbstauskunft noch nicht zur Verfügung gestellt hat, empfiehlt Douglas etwa die frei zugängliche Version der Landesapothekerkammer Hessen, an der man sich orientieren könne.
Sind externe Räume zulässig?
Die Frage der externen Räumlichkeiten ist geklärt – Apotheken müssen nicht in der eigenen „Raumeinheit“ impfen. Es ist laut Douglas sogar unter Umständen geboten, auf externe Räume auszuweichen. Denn primäre Aufgabe der Apotheken bleibe die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln – und die dürfe nicht gestört werden von sonstigen Leistungen.
Dürfen Apotheken Ärzt:innen beschäftigen?
Douglas: „Das sind nach der Begründung der Verordnung – und da war ich offen gestanden auch überrascht – nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Apotheke, sondern es ist auch möglich, dass sich eine Apotheke mit Ärztinnen und Ärzten zusammentut, die ihrerseits über keine Räumlichkeiten mehr verfügen, beispielsweise im Ruhestand sind, aber in der Lage, diese Tätigkeit vorzunehmen. Diese können dann auch in der Apotheke und für die Apotheke Impfungen vornehmen.“
Ist die Tätigkeit von der Berufshaftpflicht gedeckt?
„Indem der Gesetzgeber ausdrücklich gesagt hat, dass Apotheken nunmehr diese Impfungen vornehmen dürfen, handelt es sich hierbei jetzt um eine apothekenübliche Dienstleistung, so dass das grundsätzlich in den Anwendungsbereich fällt“, so Douglas: „Ich würde trotzdem eine kurze Rücksprache mit der jeweiligen Versicherung empfehlen.“ Nach seiner bisherigen Erfahrung gebe es diesbezüglich aber keine negativen Rückmeldungen.
Welche Aufgaben dürfen delegiert werden?
Wer nicht zum Impfen berechtigt ist, darf laut Douglas trotzdem bei vorbereitenden Tätigkeiten eingesetzt werden. „Letztendlich ist die Vorbereitung einer Impfung mit der Rezeptur vergleichbar und deswegen kann hier analog das andere Personal helfend unterstützen, also die Spritzen aufziehen oder die Etikettierung vornehmen.
Sind Hausbesuche möglich?
Grundsätzlich sieht die Verordnung dies vor und ein Hausbesuch wäre im Sinne der Kundenbindung eine gute Option, findet Douglas. Denn viele Angehörige seien auf Suche nach so einer Möglichkeit. Von Impf-Aktionen im Pflegeheim rät der Anwalt ab, schon aus politischen Gründen – immerhin gebe es hier einen versorgenden Arzt. Und der Mediziner Dr. Daniel Schmitz-Buchholz riet Apotheken im Webinar noch dazu, sich bei Hausbesuchen nicht gleich auf die medizinischen Spezialfälle zu stürzen, sondern das Impfen lieber zunächst umfangreich in einer vertrauten Umgebung zu üben.
Können Apotheken – analog zu den Teststationen – in einem Wohnmobil Impfungen durchführen?
Douglas verweist auf die Verordnungsbegründung. Darin sei festgehalten, dass der Raum die Privatsphäre der Patient:innen schützen und die Möglichkeit von Sofortmaßnahmen bieten muss. Auch die Hygienestandards müssen eingehalten werden. Unter diesen Voraussetzungen tue er sich schwer, diese Voraussetzungen in einem Wohnmobil als erfüllt anzusehen, so Douglas.
Kann man die Aufklärung vor der Impfung digital durchführen?
Eine Vorbereitung der Impfung sei auf verschiedenen Wegen im Vorfeld möglich, so Douglas. „Ich glaube aber, dass es wichtig ist, dass unmittelbar vor der Impfung noch einmal nachgefragt wird, ob noch weitere Fragen bestehen.“
Das ganze Webinar zum Anschauen finden Sie hier.