Baden-Württemberg

PCR-Pflicht für Ungeimpfte ab zweiter Warnstufe

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Berlin -

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie gelten von diesem Donnerstag an in Baden-Württemberg strengere Regeln für Ungeimpfte. Ab einer definierten Warnstufe sollen sie nur noch mit PCR-Test Zutritt zu bestimmten öffentlichen Bereichen bekommen.

Das Kabinett von Ministerpräsident Wilfried Kretschmann (Grüne) beschloss am Mittwoch im Umlaufverfahren eine neue Corona-Verordnung mit einem dreistufigen Alarmsystem, wie die Landesregierung in Stuttgart mitteilte. Sie stützt sich nicht mehr auf die Sieben-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen, sondern auf die Belastung der Krankenhäuser mit Covid-19-Patienten.

Nach dem neuen System gilt derzeit die sogenannte Basisstufe. Die Warnstufe wird ausgerufen, sobald 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder acht von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in eine Klinik eingeliefert wurden. Dann haben Ungeimpfte nur noch mit negativem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen. Ein Antigentest reicht nicht mehr.

Stufe drei – die Alarmstufe – gilt, sobald 390 Covid-Patienten auf Intensivstationen behandelt werden oder die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Dann haben Ungeimpfte gar keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Kultur- und Sportveranstaltungen.

Auf den Intensivstationen der baden-württembergischen Krankenhäuser werden derzeit (Stand: Dienstag) 206 Covid-19-Patienten behandelt. Davon bekommen 95 (46,1 Prozent) künstliche Beatmung. Die Zahl der Corona-Infizierten, die innerhalb von einer Woche pro 100 000 Einwohner in eine Klinik eingeliefert wurden, beträgt 2,25.

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