Versichertendaten

Patiententerminals in Apotheken René Stüwe, 23.04.2009 11:39 Uhr

Berlin - 

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar drängt bei der anstehenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) auf die Patientenrechte. In seinem aktuellen Tätigkeitsbericht schlägt Deutschlands wichtigster Datenschützer vor, dass in Apotheken und Wartezimmern von Arztpraxen so genannte „elektronische Kioske“ eingerichtet werden. Auf diese Weise sollen die Patienten an Terminals vor Ort ihre Gesundheitsdaten einsehen können.

„Hier werde ich sehr intensiv auf eine schnellstmögliche Umsetzung drängen, damit nicht provisorische Lösungen zur gängigen Praxis werden“, kündigte Schaar an. Allerdings werden nach Ansicht des Datenschützers noch Jahre vergehen, bis die elektronische Patientenakte - „die Königsdisziplin der Gesundheitskarte“ - verfügbar ist.

Schaar warnt ausdrücklich vor den Risiken von Gesundheitsakten, die zunehmend von verschiedenen kommerziellen Anbietern auf den Markt gebracht werden. Da viele datenschutzrelevante Fragen zu den webbasierten Patientenakten noch nicht zufriedenstellend geklärt seien, sollten die Patienten besser auf die Einführung der eGK-Patientenakte warten.

Generelle Sicherheitsbedenken gegen die eGK hat Schaar nicht: Nach Meinung des Datenschützers sind vertrauliche Patienteninformationen wie chronische Krankheiten oder Versicherungsstatus auf der neuen Karte künftig sogar besser geschützt, da sie verschlüsselt würden. Zudem könnten die Daten nur gelesen werden, wenn auch ein elektronischer Heilberufeausweis vorliege.