Patienteninformation stärken dpa/APOTHEKE ADHOC, 09.07.2007 16:45 Uhr
Patienten müssen nach Auffassung von Mecklenburg-Vorpommerns Datenschutzbeauftragtem Karsten Neumann besser über Behandlungsabläufe und den Verbleib personenbezogener Daten informiert werden. Oftmals verstehe der Patient die Einwilligungserklärungen, die er zu unterschreiben habe, nicht mehr, beklagte Neumann am Montag in Greifswald auf einer Fachtagung zum Thema „Der informierte Patient“. Die Einführung der umstrittenen Gesundheitskarte begrüßte er grundsätzlich. Allerdings müsse gesetzlich garantiert sein, dass die auf der Karte gespeicherten Daten vertraulich behandelt werden.
Das Schweriner Sozialministerium kündigte an, sich auf Bundesebene für die Erstellung eines zentralen elektronischen Heilberufs-Nachweisregisters einzusetzen. Damit sollen nur registrierte Heilberufler Zugriff auf die in der e-card gespeicherten Daten erhalten. Für Apotheker und Ärzte ist dies weniger bedeutend, sie erhalten den Heilberufsnachweis über ihre Kammer.
Wolfgang Hoffmann, Gesundheitsforscher der Universität Greifswald, betonte die Notwendigkeit von Personen-Daten für die wissenschaftliche Forschung. Das betreffe beispielsweise die Ermittlung von Risikofaktoren für bestimme Erkrankungen, die Analyse von Zusammenhängen dieser Risikofaktoren und die Schaffung neuer Versorgungsmodelle.