Digitale-Versorgung-Gesetz

Patientendaten: Widerstand gegen Spahns GKV-Pläne

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Berlin -

Inwieweit sollen Gesundheitsdaten für die Forschung bereitgestellt werden? Grüne und Patientenschützer warnen vor Plänen von Minister Spahn. Sein Haus hält dagegen.

Grüne und Patientenschützer haben Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für eine erweiterte Nutzung von Behandlungsdaten für Forschungszwecke kritisiert. Sie warfen dem Minister vor, den Datenschutz nicht ernst genug zu nehmen. Das Gesundheitsministerium wies die Vorwürfe strikt zurück. Es geht um Neuregelungen im geplanten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das der Bundestag am kommenden Donnerstag verabschieden soll. Sie zielen darauf, Sozialdaten der Krankenkassen auf breiterer Front und schneller für Forschungszwecke zu nutzen. Dafür soll eine bestehende „Datenaufbereitungsstelle“ laut Entwurf zu einem „Forschungsdatenzentrum“ mit einem „deutlich erweiterten und aktuelleren Datenangebot“ weiterentwickelt werden.

Konkret sollen die Kassen Daten jedes Versicherten unter anderem zu Alter, Geschlecht, Wohnort und Behandlungen an den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen übermitteln, der sie weiterleitet. Vorgesehen sind Regeln zur Daten-Pseudonymisierung.

Für die Bundestagsfraktion der Grünen ist es „hoch bedenklich, dass Spahn im Schweinsgalopp praktisch ohne gesellschaftliche Diskussion komplette Gesundheitsdaten der gesetzlich Versicherten für die Forschung zugänglich machen möchte“, wie die grüne Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte. Sie bemängelte auch, dass Regelungen zu Löschfristen und Widerspruchsmöglichkeiten erst in einer Verordnung folgen sollten.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, betonte, niemand bezweifele die Notwendigkeit, Zahlen und Fakten für Medizin und Pflege in Deutschland zu erheben. Zuständig sei besonders das Statistische Bundesamt. So sei gewährleistet, dass beim Sammeln von Informationen „höchste Datenschutzstandards“ eingehalten werden. „Wenn der Bundesgesundheitsminister das durchlöchern will, braucht es das Einverständnis der Betroffenen. Doch der Datenschutz für Patienten spielt bei Jens Spahn eher eine untergeordnete Rolle“, sagte Brysch.

Schon das Konzept zur Einführung der elektronischen Patientenakte sei dafür ein „erschreckendes Beispiel“. Das Bundesgesundheitsministerium wies die Vorwürfe zurück. „Wir nehmen Datenschutz und -sicherheit immer sehr ernst. Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die es gibt“, stellte Ministeriumssprecher Hanno Kautz am Samstag klar. Das beschriebene Verfahren bestehe bereits sie vielen Jahren. Abrechnungsdaten würden bereits heute für die Forschung in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt.

„Ein Problem bei Datenschutz und Datensicherheit hat es nie gegeben – und die Grünen haben bisher auch nie eines behauptet“, betonte Kautz. Mit dem neuen Verfahren werde sichergestellt, dass Daten vor allem schneller und in besserer Qualität – und nicht um Jahre zeitverzögert – für die Forschung zugänglich werden. Eine gute Versorgungsforschung komme chronisch kranken Patientinnen und Patienten zugute. „Es wäre unethisch, Versorgung nicht durch Nutzung anonymisierter Daten zu verbessern, obwohl man es könnte“, sagte Kautz. Es würden auch künftig nur anonymisierte Daten zur Verfügung gestellt. Die berechtigten Forschungsinstitutionen seien im Gesetz abschließend aufgezählt und eng eingegrenzt. Die Industrie zähle nicht dazu.

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