Kabinettsbeschluss

Patienten erhalten mehr Rechte

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Patienten sollen künftig einen größeren Anspruch auf Information und juristische Mittel haben. Das Bundeskabinett hat dazu ein neues Gesetz für stärkere Patientenrechte beschlossen. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte, das Gesetz ermögliche „Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe und stärkt die Rechte der Versicherten gegenüber den Leistungserbringern“.

Ärzte sollen nun laut Gesetz ihre Patienten vor einer Therapie verständlich und umfassend informieren – auch über die Risiken. Dazu soll ein persönliches Gespräch geführt werden. Wenn es einen Arztfehler gegeben hat, soll es mehr Transparenz geben. Auf Grund einzelner Gerichtsurteile ist das faktisch schon geregelt, nun soll der Arzt auch laut Gesetz bei groben Behandlungsfehlern beweisen müssen, dass er keinen Schaden verursacht hat.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, bei Streitigkeiten werde sichergestellt, „dass Patienten in die Patientenakte Einsicht nehmen können“. Bei einfachen Behandlungsfehlern muss wie bisher der Patient den Fehler als Ursache einer Schädigung nachweisen.

Auch die Kassen werden stärker in die Pflicht genommen. Sie sind bei Behandlungsfehlern künftig verpflichtet, ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen. Die Versicherten sollen sich Leistungen der Kassen leichter beschaffen können, die ihnen zustehen. Bahr sagte, dies können beispielsweise „durch medizinische Gutachten geschehen“.

 

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