Rabattverträge

Patienten dürfen sich freikaufen Alexander Müller, 31.05.2010 12:56 Uhr

Berlin - 

Patienten sollen künftig ein anderes als das rabattierte Arzneimittel bekommen, wenn sie die Mehrkosten selbst tragen. Das geht aus einem Diskussionspapier des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor, das APOTHEKE ADHOC vorliegt. Die so genannte Mehrkostenregelung könnte die Rabattverträge grundsätzlich verändern.

Bereits in seinem Eckpunktepapier hatte Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) angekündigt, die Rabattverträge „wettbewerblicher und patientenfreundlicher“ zu gestalten. Konkret erstattet die Krankenkasse laut Diskussionspapier nur den Preis für das rabattierte Arzneimittel. Besteht der Patient auf seinem gewohnten Präparat oder wünscht er ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel, übernimmt er selbst die Differenz.

Um die Konditionen für das Rabattarzneimittel nicht offenlegen zu müssen, soll dabei ein Pauschalbetrag festgesetzt werden. Die Generikahersteller hatten im Vorfeld bemängelt, dass weder der Listenpreis noch der unter Rabattvertrag tatsächlich erzielte Preis als Bemessungsgrundlage herangezogen werden können.

Apotheker und Hersteller hatten eine größere Wahlfreiheit grundsätzlich unterstützt. Dagegen hatten die Krankenkassen und Oppositionsparteien eine Mehrkostenregelung kritisiert. Sie befürchten, dass die Rabattverträge damit ausgehöhlt werden und die Hersteller den Krankenkassen nur noch geringere Preisnachlässe gewähren. Auch eine Bestechung der Apotheker durch die Industrie wurde heraufbeschworen.